Straftatbestand des fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Was Sie wissen müssen
Im Strafrecht gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) als sog. Vergehen. Es kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Besonders für Mandanten, die sich unabsichtlich in dieser Situation wiederfinden, ist es wichtig, die rechtlichen Hintergründe und potenziellen Konsequenzen zu verstehen. Dieser Artikel gibt Ihnen als potenziellen Mandanten einen ersten Überblick über den fahrlässigen Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und erläutert, wie Sie sich rechtlich verteidigen können.
Was ist fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Im Gegensatz zur vorsätzlichen Begehung, bei der der Fahrer bewusst und willentlich ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, liegt bei der fahrlässigen Tatbegehung eine unbewusste Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Das bedeutet, der Betroffene hätte erkennen müssen, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, hat dies aber aufgrund von Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit versäumt.
Ein typischer Fall von fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis könnte beispielsweise auftreten, wenn eine Person davon ausgeht, dass ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist, diese jedoch bereits abgelaufen oder entzogen wurde, ohne dass der Fahrer dies bemerkt. Ein anderes Beispiel wäre, wenn ein Fahrer nach einem Fahrverbot versehentlich wieder ein Fahrzeug führt, ohne zu wissen, dass er noch keine neue Erlaubnis erhalten hat.
Die rechtliche Grundlage
Gemäß § 21 Abs. 1 StVG wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht explizit zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln, jedoch kann die Art der Begehung – also ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde – einen erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben. Fahrlässigkeit wird in der Regel milder bestraft, dennoch können auch in diesen Fällen empfindliche Strafen verhängt werden.
Wann liegt Fahrlässigkeit vor?
Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinne bedeutet, dass der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
Unkenntnis der rechtlichen Situation
Wenn ein Fahrer nicht weiß, dass seine Fahrerlaubnis entzogen wurde oder dass er nach einem Fahrverbot noch keine neue Erlaubnis erhalten hat.
Versäumnis der rechtzeitigen Verlängerung
Wenn eine Fahrerlaubnis, die beispielsweise für Berufskraftfahrer befristet ist, abläuft und der Fahrer dies nicht bemerkt.
Unzureichende Prüfung des Fahrzeugführers
Auch der Halter eines Fahrzeugs kann fahrlässig handeln, wenn er es einer Person überlässt, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, ohne dies ausreichend zu prüfen. In dieser Fallgestaltung spricht man von dem fahrlässigen Erlauben des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch hier ist Ihr eigener Führerschein in Gefahr.
Typische Verteidigungsstrategien
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht bringe ich meine langjährige Erfahrung in die Verteidigung meiner Mandanten ein. In Fällen des fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis spielen oft die Umstände der Tat eine entscheidende Rolle für die Verteidigungsstrategie. Es ist besonders wichtig, zu prüfen, ob der Vorwurf der Fahrlässigkeit überhaupt gerechtfertigt ist und ob der Mandant tatsächlich die Möglichkeit hatte, die fehlende Fahrerlaubnis zu erkennen.
Einige mögliche Ansätze zur Verteidigung könnten sein:
Nachweis eines entschuldbaren Irrtums
Wenn der Fahrer nachweislich nicht wissen konnte, dass seine Fahrerlaubnis ungültig war, beispielsweise aufgrund von Behördenfehlern oder unklarer Kommunikation, kann dies eine mildernde Wirkung haben.
Unverhältnismäßigkeit des Strafmaßes
Bei Fahrlässigkeit wird oft argumentiert, dass mildere Strafen verhängt werden sollten, da kein Vorsatz vorliegt. Vielfach kommt eine Einstellung des Verfahrens mit einer Auflage in Betracht.
Mangelnde Belehrung
Wenn der Betroffene nicht ordnungsgemäß über den Entzug der Fahrerlaubnis informiert wurde, könnte dies eine Verteidigungsstrategie darstellen.
Welche Strafen drohen?
Im schlimmsten Fall kann das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen, jedoch wird in den meisten Fällen eher eine Geldstrafe verhängt. Für Wiederholungstäter oder in Fällen, in denen zusätzlich gefährdende Umstände wie Alkohol oder Drogen am Steuer vorliegen, kann das Strafmaß jedoch empfindlich höher ausfallen.
Zudem drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Bei einem Unfall während des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann der Versicherungsschutz entfallen oder zum Regress des Versicherers führen, was zu erheblichen finanziellen Forderungen gegen den Fahrer führen kann.
Was tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Wenn Sie beschuldigt werden, fahrlässig ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein, ist schnelles Handeln gefragt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, die Situation zu klären und mögliche negative Folgen zu minimieren. In meiner Praxis als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung habe ich viele solcher Fälle erfolgreich verteidigt und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Zögern Sie nicht, mich für eine Erstberatung zu kontaktieren, um Ihre Situation im Detail zu besprechen.
Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung.
Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht oder unter unseren weiteren Seiten: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.