Kaum erscheinen die ersten Sonnenstrahlen, schon sind Motorradfahrer aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Häufig kommt es zu schweren, ja schwersten, Unfällen mit Motorradfahrern. Häufig steht die Frage der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Vermeidbarkeit des Verkehrsunfalls im Vordergrund. Nicht selten wird ein Unfallbeteiligter getötet oder schwer verletzt.

Unfallkonstellation: Autofahrer und Motorradfahrer

Die wahrscheinlich häufigste Konstellation von schweren Unfällen mit Motorradfahrern betrifft die Kollision oder der Unfall zwischen Autofahrer und Motorradfahrer.

Die genauen Unfallkonstellationen sind vielfältig, jedoch tritt eine Kollision der Fahrzeuge ein bzw. kommt der Motorradfahrer zu Sturz und verletzt sich schwer bis tödlich. Ich verteidige zumeist in diesen Konstellationen den Autofahrer. Meist wird ihm der Vorwurf der fahrlässigen Tötung der der fahrlässigen Körperverletzung gemacht. Betroffen ist häufig das Abbiegemanöver des PKW. Regelmäßig wird der Motorradfahrer beim Linksabbiegen durch den PKW-Fahrer übersehen. Dieses kann ebenfalls unterschiedliche Ursachen haben. Unübersichtlichkeit der Unfallstelle, Unaufmerksamkeit, jedoch gelegentlich eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Motorradfahrers. Polizei und Staatsanwaltschaft sehen in diesen Fällen schnell die alleinige Schuld am Verkehrsunfall bei dem betroffenen PKW-Fahrer. ich schaue mir diese Fälle sehr genau an, um neben der Aufarbeitung durch die Ermittlungsbehörden, mir ein eigenes Bild zu machen.

Mir reichen in der Regel die Ausführungen der Polizei zum Unfallort nicht aus. In vielen Fällen sehe ich mir den Unfallort selbst an oder beauftrage in geeigneten Fällen auch für den Mandanten ein eigenes Gutachten eines Sachverständigen, um für uns günstige Aspekte in das Verfahren einzubringen. Im Rahmen der technischen Unfallrekonstruktion lassen sich die möglichen Szenarien des Verkehrsunfalls nachstellen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft bei schwersten Unfällen ein solches Gutachten einholt, so kann die Beauftragung eines Privatgutachters nicht selten sinnvoll sein. Wir können deutschlandweit auf renommierte Gutachter zur Unfallrekonstruktion zurückgreifen.

Unfallkonstellation: Motorradfahrer und Fußgänger bzw. Radfahrer

Bei diesen Unfällen verschiebt sich häufig die öffentliche Wahrnehmung, was zum “Raser” auf dem Motorrad führt. In diesen tragischen Unfallereignissen kommt es oft zu getöteten Personen. Eine genaue Sachaufklärung ist zumeist noch schwieriger, da zumindest bei einem Unfall mit einen modernen PKW viele auslesebare Daten zur Verfügung stehen, was bei einem Fußgänger oder Radfahrer nicht der Fall ist. Die Ermittlungsbehörden und die Verteidigung sind auf Zeugenaussagen und Sachverständige zur Unfallrekonstruktion angewiesen. Zeugen zu Verkehrsunfallgeschehen sind immer mit Vorsicht zu bewerten. Teilweise fehlen den angeblichen Zeugen Wahrnehmungen zum eigentlichen Unfall und die Zeugen vermuten eigentliche nur, wie es passiert sein muss. In anderen Fällen lassen die Erinnerungen zum Sachverhalt nach und es wird schwierig dem Zeugen dieses zu entlocken, ohne dass die Erinnerung verfälscht ist.

Meist spielen auch eigene Verletzungen im Zusammenhang mit dem Unfall eine nicht unerhebliche Rolle.

Muss es ein auswärtiger Rechtsanwalt sein?

Diese Frage hören wir häufig von Mandanten. “Ist es nicht vielleicht besser den Rechtsanwalt vor Ort zu nehmen, der kennt den Richter…” Wir sind der Ansicht, dass das keine wirklich gute Idee ist. Natürlich können kollegiale Verbundenheit zum heimischen Gericht eine Hilfe sein, aber nur selten für den Angeklagten. Wenn eine Strafmaßverteidigung geführt werden soll, dann können wir ebenfalls auf einer vernünftigen Augenhöhe mit dem Gericht sprechen, ohne Ihre Interessenvertretung aus dem Blick zu verlieren. Wir haben als deutschlandweit agierende Spezialisten ausschließlich Ihren Vorteil und den positiven Ausgang des Verfahrens für Sie im Blick. Auf regionale Befindlichkeiten müssen wir keine Rücksicht nehmen.

Strafrechtliche Kompetenz

Staatsanwaltschaften und Gerichte merken schnell, ob die Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger oder einen nicht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt. Setzen Sie einem so wichtigen Verfahren auf einen Fachanwalt für Strafrecht und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Vertretung nur im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf durch mich erfolgen kann, da wir eine rein auf die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten ausgerichtete Spezialkanzlei sind. Zivilrechtliche Forderungen bearbeiten wir nicht,

Melden Sie sich unmittelbar, wenn Ihnen der Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit Motorrädern gemacht wird. Sie erreichen mich auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kanzlei zeitnah per Email.

Ihr Kontakt zu mir:

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

mail@rechtsanwalt-scharrmann.de
0201 – 310 4600
Alfredstraße 68-72, 45130 Essen

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.