Sie haben eine Ladung als Angeklagter oder Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung erhalten bzw. sind Sie Zuschauer bei einer öffentlichen Verhandlung? Häufig kommt dann die Frage auf, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält. Mit den nachfolgenden Ausführungen möchte ich Ihnen einige grundsätzliche Fragen hierzu beantworten.

Wie verhalte ich mich bei einer Gerichtsverhandlung und im Gericht richtig?

Wenn Sie als Angeklagter oder Angeklagte bzw. als Zeuge zum ersten Mal eine Ladung vom Strafgericht erhalten haben und sich auf eine bevorstehende Gerichtsverhandlung vorbereiten müssen, kann diese Situation viele Fragen und Unsicherheiten mit sich bringen. Um Ihnen in dieser neuen und möglicherweise beunruhigenden Erfahrung zur Seite zu stehen, möchte ich nicht nur Antworten auf einige grundlegende Fragen geben, sondern auch wichtige Verhaltensregeln und Tipps für Ihr Erscheinen vor Gericht erläutern.

Wichtige Informationen und Verhaltensregeln für Ihren Gerichtsbesuch:

1. Vorbereitung auf die Verhandlung:

Die Einzelheiten zu Zeit, Ort und Raum Ihrer Hauptverhandlung finden Sie in Ihrer Ladung. Wir übersenden Ihnen im Vorfeld der Hauptverhandlung jedoch auch nochmals die Ladung per Email. Es ist sehr empfehlenswert, diese Ladung zum Gerichtstermin mitzunehmen, um diese ggfs. auch vorzeigen zu können.

Nicht alle Gerichte in Deutschland sind übersichtlich, da hilft die Ladung meist bei der Suche nach dem richtigen Saal. Planen Sie, mindestens 30 Minuten vor dem geplanten Beginn der Verhandlung am Gericht zu sein. Dies gibt Ihnen genügend Zeit, um die zwingenden Sicherheitskontrollen zu passieren, die ähnlich streng wie am Flughafen sein können. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Pfefferspray oder vergleichbare Gegenstände sind dabei strikt verboten und werden Ihnen an der Pforte meist abgenommen. Ebenfalls verboten sind Alkohol und Drogen im Gerichtsgebäude. Achten Sie darauf, einen gültigen Ausweis mitzuführen, um Ihre Identität möglicherweise nachweisen zu können.

2. Angemessene Kleidung:

Verkleiden Sie sich bitte nicht. Eine formelle Kleidung wie Anzüge oder Kostüme ist nicht zwingend erforderlich. Gerade wenn Sie nicht täglich formelle Kleidung tragen, dann fühlen Sie sich schnell unwohl, was man unterbewusst zum Ausdruck bringt.

Ein gepflegtes und ordentliches Erscheinungsbild wird von Ihnen erwartet. Vermeiden Sie Kleidung, die als unangemessen betrachtet werden könnte, wie etwa Flipflops, stark verschmutzte Kleidung, Muselshirts oder bauchfreie Oberteile. Ein respektvolles, sicheres Auftreten kann sich positiv auf den Verlauf der Verhandlung und dessen Ergebnis auswirken. Auch hier zählt der erste Eindruck. Gleiches gilt für Zeugen und Zuschauer in der Hauptverhandlung, wenn auch nicht in diesem Maße. Kleiden Sie sich ordentlich, aber nicht wie für eine Hochzeit.

Strafgericht Moabit/Berlin
3. Verhalten im Gerichtssaal:

Es ist von größter Wichtigkeit, dass Sie die Arbeit des Gerichts in der Hauptverhandlung nicht stören. Dazu gehört, dass Sie während der Verhandlung nicht herumlaufen, nicht laut sprechen und das Geschehen nicht kommentieren sollten. Als Angeklagter sprechen Sie mit mir oder ggfs. mit der fragenden Person, aber sonst enthalten Sie sich bitte jeden Kommentars. Viele Urteile werden durch den guten oder schlechten Eindruck, welchen das Gericht wahrnimmt, mitbestimmt.

Im Sitzungssaal ist das Essen, Trinken und Rauchen strikt untersagt. Verzichten Sie auf Kaugummi, auch wenn es Sie möglicherweise beruhigt.

Ebenso sind jegliche Audio-, Video- und Fotoaufnahmen streng verboten; erlaubt sind nur schriftliche Aufzeichnungen. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet oder zumindest lautlos sein, um Störungen zu vermeiden. Ein Zuschauer kassiert für eine Störung mit einem Handy gerne mal ein Ordnungsgeld. Beachten Sie auch, dass Sie den Anweisungen des Vorsitzenden Folge leisten sollten, um nicht aus dem Saal verwiesen zu werden oder ebenfalls ein Ordnungsgeld zu erhalten. Mancher Vorsitzender ist an dieser Stelle sehr empfindlich und ein Kampf auf dieser Ebene lohnt sich definitiv nicht.

4. Aufbau des Gerichtssaals und Sitzordnung:

Die Anordnung in Gerichtssälen kann teilweise stark variieren, jedoch ist typischerweise der Richtertisch an einem Ende des Saals positioniert. Der Bereich für Zuschauer befindet sich am gegenüberliegenden Ende und ist unterschiedlich bestuhlt.

Als Angeklagter werden Sie meistens gegenüber der Staatsanwaltschaft oder direkt vor dem Richter platziert, neben mir. Dies erleichtert die direkte Kommunikation und Interaktion während der Verhandlung. Teilweise sitzen Sie in einigen Gerichten vor mir oder hinter mir, was die Kommunikation nicht einfacher macht. Ich werde Sie jedoch auf diese Umstände hinweisen. Sie haben trotzdem immer das Recht mit mir zu sprechen und hierfür werde ich die Hauptverhandlung unterbrechen lassen.

Der Zeuge nimmt nach seinem Aufruf und seiner Belehrung auf dem Zeugenstuhl in der Mitte des Sitzungssaals platz. In großen Sitzungssälen, wie den Schwurgerichtssälen, gibt es Mikrofonanlagen. Der oder die Vorsitzende wird Sie mit dem Umgang vertraut machen.

5. Öffentlichkeit der Verhandlung:

Grundsätzlich sind Strafverfahren öffentlich, außer bei Jugendgerichtsverfahren oder wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet wird. Wir werden in geeigneten Verfahren einen solchen Antrag für Sie stellen. Sie müssen nicht intimstes Verhalten in der Öffentlichkeit ausbreiten. Es ist also möglich, dass Zuschauer anwesend sein werden, obwohl dies eher selten der Fall ist. Dies sollte Sie jedoch nicht beunruhigen, da die Anwesenheit von Publikum Teil des transparenten Justizprozesses ist. Gelegentlich finden sich auch Schulklassen in Sitzungssälen ein, was unangenehm sein kann.

6. Ihre Rechte als Angeklagter:

Sie sind verpflichtet, dem Gericht Ihre Personalien anzugeben, jedoch müssen Sie darüber hinaus keine weiteren Informationen preisgeben. Ihr Recht zu schweigen steht Ihnen während der gesamten Verhandlung zu, und es ist wichtig, dieses Recht zu kennen. Ich berate Sie hier gerne und Sie werden umfassend durch mich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. Natürlich haben Sie auch das Recht, sich zur Sache zu äußern, und es kann strategisch sinnvoll sein, dies in Absprache mit Ihrem Verteidiger zu tun. Wir geben in den meisten Fällen eine vorbereitete Erklärung für unsere Mandanten ab, um bereits ersten Druck von Ihnen zu nehmen. Dieses erleichtert meine Mandanten meist ungemein.

Falls Sie Unterstützung benötigen oder sich unsicher fühlen, stehe ich Ihnen als Strafverteidiger gerne zur Seite. Ich verteidige deutschlandweit. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mit eine Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Es ist entscheidend, gut informiert und vorbereitet zu sein, um die bestmöglichen Voraussetzungen für den Ausgang Ihrer Verhandlung zu schaffen.

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