Verständnis, Kraft, Verteidigung

Ich helfe Ihnen bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung!

Ihnen wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung zur Last gelegt? Sie haben eine Vorladung der Polizei erhalten? Ich helfe Ihnen! Sie sind damit nicht allein. Bei mir steht immer der Mandant im Mittelpunkt. Melden Sie sich sofort bei mir für eine unverbindliche Ersteinschätzung per Mail oder telefonisch unter 0201/310 460 0!

Die vielen positiven Bewertungen geben uns eindeutig Recht:

„Der Anwalt war stets für mich da und jederzeit erreichbar. Er zeichnet sich durch ein umfassendes Verständnis seiner Aufgaben aus und meistert diese mit beeindruckender Präzision. Fachliche Kompetenz, eine herausragende Kommunikation, hohe Effizienz und stets den Erwartungen entsprechende Ergebnisse haben meine Vorstellungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Die Empfehlung dieses Anwalts fällt mir leicht – wenn jemand behauptet, den besten Anwalt zu kennen, dann ist es mit Sicherheit dieser hier :)“
E.H. über Anwalt.de am 30.01.2024 (hier)

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Menschen ist an seiner Heftigkeit kaum zu übertreffen und verändert meist auch das Leben des Beschuldigten. Mit diesem Vorwurf kann und darf man nicht achtlos umgehen. Wir haben uns entschlossen, mit dieser Homepage Ihnen Wissen zum Vorwurf zu vermitteln und mit Hilfe einer zuverlässigen und engagierten Verteidigung an Ihrer Seite diese Situation zu meistern.

Der Vorwurf ist vielfach vielschichtiger als der Beschuldigte zunächst meint. Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 verzeichnet alleine außerhalb des Straßenverkehrs 748 Fälle der fahrlässigen Tötung innerhalb eines Jahres. Die Fälle im Straßenverkehr liegt noch deutlich höher. Beispielsfälle lesen Sie hier: Rechtsprechungsübersicht

Niemand kann sich von Fehlern freisprechen, lediglich einen Moment nicht aufgepasst, nicht bei der Sache gewesen zu sein und schon kann dieser Moment ein Leben beenden und Ihr Leben völlig neu gestalten.

Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über die Strafbarkeit der fahrlässigen Tötung mit den Untergruppen und dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger

Bei einem solchen Ereignis benötigen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie mich per Mail unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de oder per Telefon unter 0201/310 460 0.

Wir beschäftigen uns seit fast 20 Jahren intensiv mit der Verteidigung in Verfahren der fahrlässigen Tötung innerhalb und außerhalb des Straßenverkehrs. Vielfach stehen unsere Mandanten allein mit dem Vorwurf da, machen sich selbst Vorwürfe und müssen mit Anfeindungen der Hinterbliebenen, aber auch der Justiz umgehen. Hier ist es wichtig erfahrene Verteidiger zu haben, um Sie sicher durch das Strafverfahren zu leiten und vor weiteren bösen Überraschungen zu bewahren.

Wie sollten Sie sich verhalten wenn Sie mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert werden?

Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht, gerade auch im Ermittlungsverfahren ggfs. auch am Unfallort Gebrauch.

Sie habe meist nicht die Ruhe und den Überblick, um sinnvolle Angaben zum Sachverhalt zu machen.

Es ist verständlich, dass der Beschuldigte vorschnell die Situation erklären und damit dem Verfahren entkommen will. Aus unserer langjährigen Erfahrung machen die Angaben unmittelbar am Unfallort die Verteidigung gegen den Vorwurf nicht einfacher.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten. Wir sorgen für eine engagierte Verteidigung an Ihrer Seite, schon im Ermittlungsverfahren, um frühzeitig die Weichen für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens für Sie zu erreichen. Wir kennen die unterschiedlichen Bedürfnisse in diesen schweren Verfahren und stimmen die Verteidigung mit Ihnen eng ab. Wir sind bundesweit durch die Art unserer Verteidigung bekannt. Die Interessen unserer Mandanten stehen für uns an der ersten Stelle. Schnell, gedanklich flexibel und engagiert nehme ich unmittelbar Ihre Verteidigung auf.

Was kostet die Verteidigung bei fahrlässiger Tötung?

Gute Arbeit kostet Geld, was selbstverständlich ist. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Versicherung. Bei Fahrlässigkeitsdelikten greift die Versicherung ein und übernimmt die Kosten bzw. einen Teil der Kosten. Wir halten die Kosten für Sie immer fair und transparent, damit Sie keine unangenehme Überraschung zu den Kosten trifft. Erstklassige Arbeit hat seinen Preis, jedoch zahlt Qualität sich an Ende immer aus. Eine gute Verteidigung ist nicht unerschwinglich. Gerne berate ich Sie direkten im ersten Gespräch zu dem Kosten und wir finden eine angemessene Lösung für Ihr Verfahren.

Durch den Vorteil einer hochspezialisierten Strafverteidigerkanzlei können wir Ihnen bis zu fünf Verteidiger aus unserem Büro stellen, wenn sich der Vorwurf gegen mehrere Personen richtet, um eine gemeinsame Verteidigungslinie erfolgreich zu gestalten.

Sie finden weitere Informationen zu uns und unserer Kanzlei unter: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de und strafrecht-hessen.de, pflichtverteidiger-bundesweit.de

Ihr Kontakt zu mir:

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

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0201 – 310 460 0

Alfredstraße 68-72, 45130 Essen

Ich berate und vertrete Sie bundesweit!