Auch außerhalb des Straßenverkehrs erfolgen folgenschwere Fehleinschätzungen und Unachtsamkeiten, welche im Nachgang ein umfangreiches und ggfs. weitreichendes Strafverfahren für Sie nach sich ziehen.
Heilberufe und fahrlässige Tötung
Oft betroffen von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung sind Personen in ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit, aber auch Hebammen, Apotheker und Heilpraktiker.
In diesem Bereich wird erstaunlich häufig in der Rechtssprechung eine fahrlässige Tötung angenommen. Eine fehlerhafte Diagnose, eine falsche Behandlung oder Operation, die nachlässige Medikamentengabe sind fälle, die bereits durch die Justiz zum Nachteil des Beschuldigten ausgeteilt wurden. Die Fälle sind vielschichtig und können an dieser Stelle nicht ausreichend dargestellt werden.
Ein verwechseltes Medikament durch eine Krankenpflegerin führte zur Verurteilung, wie auch die mangelnde postoperative Überwachung in einer Arztpraxis. Aus unserer Sicht gehen die Entscheidungen sehr weit und stellen für die jeweiligen Berufsgruppen ein enormes Risiko dar. Dieses wird meist von berechtigter Angst um die jeweilige Approbation begleitet. Eine wirklich aufmerksame Verteidigung ist auch an dieser Stelle unerlässlich.
Auch für den Krankenhausträger oder andere leitende Personen können sich schlagartig dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung ausgesetzt sehen, wenn die Organisation und/oder die Aufsicht nicht in einem ausreichenden Maß gegeben ist und sich möglicherweise noch Hinweise auf diese Zustände zuvor finden. Auch eine Strafbarkeit durch Unterlassen ist an dieser Stelle durchaus denkbar.
Fahrlässig Tötung in Beruf und Gewerbe
Leider kommt es regelmäßig zu tragischen Unfällen im Bauwesen, aber auch an sonstigen Arbeitsplätzen. Auch ein solcher Arbeitsunfall kann ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung nach sich ziehen.
Unfälle auf dem Bau spielen hierbei eine große Rolle. Verantwortung tragen in diesen Fällen meist einige Personen und so finden Sie sich ggfs. auf der Anklagebank eines Amtsgerichts wieder und müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen. So war durch uns die aktive Verteidigung eines Geschäftsführers erforderlich nach dem sein Mitarbeiter zwischen Haus und Baugerüst in den Tod stürzte.
Treffen kann es neben den ausführenden Mitarbeitern auch den Bauführer oder möglicherweise auch den Bauherrn. Der Bauherr überträgt zwar regelmäßig die Verkehrssicherungspflichten auf den Bauunternehmer, aber wenn dieser offensichtlich, auch aus der Sicht eines Laien, die gebotene Sorgfalt nicht einhält, dann kann der Vorwurf auch den Bauherrn treffen. Auch stellt die nicht ausreichende Sicherung des Baustellenbereichs für den Bauleiter ggfs. ein extremes Problem dar, wenn Personen hierdurch den Tod finden.
In all diesen Fällen gilt es sich intensiv in den Sachverhalt einzuarbeiten und weiteren großen Schaden von Ihnen abzuwenden, welcher durch das Strafverfahren droht.
Fahrlässig Tötung Schule und Freizeit
Enorm tragische Fälle stellen sich jedoch auch im Bereich von Schule und Freizeit ein. An dieser Stelle treffen Vorwürfe Lehrer, Trainer und auch Sportkameraden.
Schwere Unfälle betreffen Schwimmlehrer ebenso wie Jäger und andere Freizeitgestaltungen. Auch diese unglücklichen Fälle wollen aufgeklärt und gründlich beleuchtet werden.
Sporttaucher sehen sich ebenfalls in der Gefahr eines Ermittlungsverfahrens. Sportunfälle, aber auch Unfälle mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Schuld oder des Sports sind eine enorme Belastung für alle Beteiligten. An dieser Stell hilft häufig auch die Verteidigung des Beschuldigten eine klare Sichtweise auf den Sachverhalt zu bewahren.
In meinen Unterseiten erhalten Sie jeweils zusätzliche Informationen.
Welche Strafe kann ich bei einer fahrlässige Tötung erwarten?
Der Gesetzgeber hat in § 222 StGB einen sehr weiten Strafrahmen gewählt. Bestraft werden kann die fahrlässige Tötung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Unser Ziel ist es, eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen. Diese Einstellung kann es geben, wenn gegen Sie ein Tatnachweis nicht geführt werden kann oder Ihre Schuld als gering bewertet wird. Im letzten Fall besteht die Möglichkeit der Einstellung gegen eine Auflage, meist eine Geldzahlung.
Lässt sich eine Strafe nicht vermeiden, so besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Strafbefehls eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. In geeigneten Fällen wirken wir frühzeitig auf einen Strafbefehl hin, um Ihnen die öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen.
In einigen Fällen ist jedoch auch eine öffentliche Hauptverhandlung von der Justiz beabsichtigt, dann reichen die Ziele der Verteidigung von Freispruch bis zur Vermeidung einer vollstreckbaren Haftstrafe.
Gerade in höchst tragischen Fällen, auch im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, muss für den Mandanten klar um dessen Freiheit gekämpft werden. Eine Bewährungsstrafe ist nicht immer ein Selbstläufer.
Tragische Unfälle unter Alkoholeinwirkung werden deutschlandweit mit hohen Strafen verfolgt. Eine kenntnisreiche Verteidigung in diesen Problemfeld ist aus unserer Sicht zwingend geboten.
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten. Wir sorgen für eine engagierte Verteidigung an Ihrer Seite, schon im Ermittlungsverfahren, um frühzeitig die Weichen für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens für Sie zu erreichen. Wir kennen die unterschiedlichen Bedürfnisse in diesen schweren Verfahren und stimmen die Verteidigung mit Ihnen eng ab.
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M.K. über Anwalt.de am 22.09.2023 (hier)

Durch den Vorteil einer reinen Strafverteidigerkanzlei können wir Ihnen bis zu fünf Verteidiger aus einem Büro stellen, wenn sich der Vorwurf gegen mehrere Personen richtet, um eine gemeinsame Verteidigungslinie erfolgreich zu gestalten.
Informieren Sie sich auch auf unseren anderen Internetseiten: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de, rechtsanwalt-louis.de
In Notfällen erreichen Sie uns unter: 0177 / 34 13 49 5
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