Tagtäglich kommt es auf Baustellen zu Unfällen. Zum Glück verlaufen viele Unfälle glimpflich, aber eben auch nicht alle. Schnell wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Fahrlässige Tötung auf der Baustelle
Baustellen sind Gefahrenquellen und damit eine Vielzahl von Vorschriften der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung zu beachten. Den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung kann alle beteiligten auf der Baustelle, aber auch darüber hinaus Personen treffen. Die Rechtssprechung zu diesem Thema ist vielfältig und kann an dieser Stelle nur angerissen werden. Ist der Vorfall passiert, so erfolgen schnell Schuldzuweisungen gegen den Polier oder andere Personen.
Ein Ermittlungsverfahren ist sehr ernst. Der Tod eines Menschen auf einer Baustelle bedeutet immer umfangreiche Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Solche Verfahren bedeuten für alle Beteiligten eine erhöhte Aufmerksamkeit. Gerade die spezifischen Arbeitsschutzvorschrifften und die konkreten Begebenheiten der Unfallstelle sind für meine Sachbearbeitung von elementarer Bedeutung. Als Verteidiger kann man, wenn man zeitnah mandatiert wird, an der weiteren Sachaufklärung teilnehmen und das Verfahren für den Mandanten positiv gestalten. Nehmen Sie daher sofort Kontakt per Email mail@rechtsanwalt-scharrmann.de oder telefonisch unter 0201/310 4600 mit mir auf. Die Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers mit der Verteidigung ist enorm wichtig, um weitreichende Sanktionen zu vermeiden.
Für die fahrlässige Tötung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe in § 222 StGB vor. Mein Ziel ist es, dass das Ermittlungsverfahren für den Mandanten eingestellt wird bzw. eine möglichst geringe Strafe am Ende steht. Es gilt unbedingt eine vollstreckbare Freiheitsstrafe zu vermeiden, welche durchaus droht. Wir verteidigen in diesem schwierigen Thema bundesweit Handwerker aber auch Geschäftsführer, welchen meist der Vorwurf des Unterlassens bestimmter Maßnahmen oder die Verletzung von Aufsichtspflichten vorgeworfen werden.
Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung:
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung setzt in groben Zügen voraus:
- eine verantwortliche Person,
- die ihre Pflichten verletzt,
- was einen Unfall verursacht,
- was erkennbar und vermeidbar, also fahrlässig war.
In der Praxis sind häufig fehlerhafte Gerüste oder eine unachtsame Maschinenführung zentraler Punkt des Tatvorwurfs. Die Problematik soll durch einige aktuelle Beispiele verdeutlicht werden:
Beispiel 1: Amtsgericht Dillingen an der Donau
Der Angeklagter war Maurer und eigentlich auf einer anderen Baustelle eingesetzt, führte jedoch auf der Baustelle, der Tatörtlichkeit, „jedoch Kontrollvisiten“ durch. Hierbei wurde der Angeklagte von einem Mitarbeiter gebeten, mit einem Kran Paletten mit schwerem Baumaterial auf ein Gerüst zu transportieren. Der andere Mitarbeiter entfernte in diesem Zuge zwei Gerüststangen, um nicht das Material das Treppenhaus hinauftragen zu müssen, da es an diesem Tag sehr heiß war. Die erste Palette setzte der Maurer ordnungsgemäß ab. Beim Transport der zweiten Palette stürzte ein Arbeiter vom Gerüst und verstarb.
Das Amtsgericht sah in diesem Fall den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt. Nach der Betriebssicherheitsverordnung tragen alle Arbeiter auf der Baustelle eine Mitwirkungspflicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Durch seine Kontrolltätigkeit und seine langjährige Erfahrung war der „gelebte“ Vorarbeiter in einer besonderen Art und Weise verpflichtet, darauf zu achten, dass die Sicherheitsvorschriften am Bau eingehalten werden, so das Amtsgericht. Es sind hierfür nicht arbeitsrechtliche Vereinbarungen erforderlich, sondern es reicht vielmehr eine gelebte Organisation aus. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Unfall auch kausal war, daher dieser bei der Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden werden können. Wären die zwei Gerüststangen nicht entfernt worden, dann wäre der Verunglückte nicht in die Tiefe gestürzt. In dem konkreten Fall berücksichtigte das Amtsgericht Dillingen jedoch ein erhebliches Mitverschulden des getöteten Bauarbeiters, bei dem eine Blutaklkoholkonzentration von 0,88 Promille festgestellt wurde. Im Ergebnis erkannte das Gericht auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, was zwei Monatsgehältern entspricht.
Beispiel 2: Amtsgericht Landsberg Urteil vom 24.04.2023
Die Angeklagten, Vater und Sohn, waren maßgeblich in den Bau eines neuen Firmensitzes der x-GmbH involviert. Beide Angeklagte waren Geschäftsführer der x-GmbH. Der neue Firmensitz sollte nur wenige hundert Meter vom alten Standort entfernte errichtet werden. Ab Frühjahr 2020 fungierte der angeklagte Sohn als Bauleiter des Projekts, nachdem er seine schulische Ausbildung abgeschlossen hatte. Der Neubau umfasste ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung und eine Werkhalle, verbunden durch eine Durchfahrt, die gleichzeitig als Terrasse dienen sollte.Der Unfall ereignete sich während der Betonierung der Decke am 16.10.2020. Ein unsachgemäß errichtetes Traggerüst, zweistöckig mit übereinanderstehenden Doka-Stützen, widersprach den Anleitungen der Firma Doka und den DIN-Vorschriften. Mangelhafter Unterbau, fehlende horizontale Absicherung, und der Einsatz von Vertikalstützen in schräger Position trugen zu einem instabilen Zustand bei. Trotz Bedenken seitens anderer Mitarbeiter wischte der Vorarbeiter K. Zweifel beiseite, betonte wirtschaftliche Überlegungen und setzte das Traggerüst ohne Plan oder Berechnungen auf. Die Angeklagten, insbesondere der angeklagte Sohn, der sich regelmäßig auf der Baustelle aufhielt, nahmen keine Überprüfung des Traggerüsts vor, obwohl sie als erfahrene Bauunternehmer die Mängel hätten erkennen müssen, wie das Amtsgericht feststellte. Die Bauüberwachung wurde nicht vergeben, daher blieb die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten Vorschriften bei den Angeklagten. Eine Betonpumpe brachte insgesamt 43,25 Kubikmeter Beton ein. Nach Abschluss der Rüttelarbeiten stürzte die Decke ein, wobei vier Bauarbeiter tödlich verunglückten und ein weiterer schwer verletzt wurde.
Die Untersuchung ergab, dass ein ordentliches Traggerüst den Unfall verhindert hätte. Die Angeklagten haben gegen die einschlägigen DIN-Vorschriften EN 12812 verstoßen, das Traggerüst der Bemessungsklasse B nicht entsprechend geplant und aufgebaut. Hätten sie die Vorschriften eingehalten, wäre der Einsturz vermieden worden, so das sachverständig beratene Gericht in dem Urteil.
Das Gericht hat für beide Angeklagten eins sog. Garantenpflicht und damit eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen angenommen. Die beiden Angeklagten hätten das Unglück, bei dem vier Menschen starben, durch ihr schuldhaftes Nichthandeln verursacht. Die Garantenstellung des Sohnes erwachs aus seiner Eigenschaft als Bauleiter vor Ort und seiner Stellung als Geschäftsführer. Er hätte als Bauleiter die Sicherheitsvorkehrungen überwachen müssen, da keine Bauaufsicht eingerichtet wurde.Eine Garantenpflicht des Vaters ergäbe sich aus der Stellung als Geschäftsführer des Bauunternehmens, der Eigentümerschaft des Grundstücks und der Stellung als Bauherr. Zudem ergibt sich die Verpflichtung zum Handeln für beide Angeklagten aus § 4 des Arbeitsschutzgesetzes.
Das Gericht erkannte für die Angeklagten zwischen acht Monaten und 14 Monaten und setzte die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus. Hierbei ist zu beachten, dass das Gericht eine Strafmilderung vornahm.
In diesem Fall wird die Tragweite der Strafbarkeit wegen einer fahrlässigen Tötung auf Baustellen deutlich. Sehr häufig erfolgen Verfahren auch gegen Bauunternehmer, Vorarbeiter und auch Bauherren bzw. Grundstückseigentümer.
Weitere Beispiele aus deutschen Verfahren finden Sie hier.
Sollten Sie ein Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung erhalten haben, so nehmen Sie unmittelbar Kontakt zu mir auf, um die Verteidigung bereits frühzeitig erfolgreich aufstellen zu können. Wir übernehmen die vollständige Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden für Sie und beantragen Akteneinsicht. Anschließend werden wir den Sachverhalt ausführlich mit Ihnen auswerten, um eine Verteidigererklärung zur Akte zu reichen. Hierin erfassen wir alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte und stellen den Sachverhalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie dar. Ich verteidige seit fast 20 Jahren Mandanten hinsichtlich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im gesamten Bundesgebiet.
Ich kann auf eine Vielzahl begeisterter Mandanten zurückblicken. Was Mandanten zu meiner Arbeit sagen, können Sie sich bei hier bei Anwalt.de ansehen.
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