Sport begeistert viele Menschen und hält gesund. Doch manchmal passieren auch im Sport Unfälle. Wenn hierbei ein Mensch ums Leben kommt, dann gilt es sich professioneller Hilfe zu bedienen, um dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung wirksam zu begegnen.
Gefahren beim Sport
Jährlich sterben leider Menschen bei der Ausübung Ihres Hobby, der sportlichen Freizeitgestaltung. Auch in diesem Zusammenhang sind die Fallgestaltungen umfangreich und reichen vom Absturz mit dem Gleitschirm bis tödlicher Tauchunfall. Es sind meist hochtragische Konstellationen, welche mich als Verteidiger in diesem Bereich beschäftigen.
Oft werden Menschen unvermittelt aus dem Leben gerissen. Dieses gilt für die Verstorbenen, aber auch die Beschuldigten. Was zunächst purer Spaß war entwickelt sich psychisch und physisch zu einem Alptraum bei meinen Mandanten.
Es soll an dieser Stelle auf einige wichtige Aspekte eingegangen werden, jedoch lässt sich an dieser Stelle nicht jede mögliche Fallgestaltung erläutern. Sie finden hier weitere Sachverhalte im direkten Zusammenhang.
Voraussetzungen der Strafbarkeit bei einem Unfall im Sport
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nach einem Sportunfall setzt in groben Zügen voraus:
- eine verantwortliche Person,
- die ihre Pflichten verletzt durch Handeln oder Unterlassen,
- was einen Unfall verursacht,
- was erkennbar und vermeidbar, also fahrlässig war.
In der Praxis finden sich die unterschiedlichsten Sportarten und die damit möglichen Unfälle. In den Fokus ist dort immer eine mögliche Pflichtverletzung oder ein Regelverstoß zu nehmen. Ein unterlassener „Body-Check“ beim Sporttaucher führt zwangsläufig zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Ebenso verhält es sich bei der mangelhaften Wartung oder der fehlenden Unterweisung eines Schülers. An vielen Stellen rücken Trainer oder Übungsleiter in den Blickpunkt der Ermittlungen. Ihnen wird meist der Vorwurf gemacht, dass die Überwachungspflichten nicht oder nicht vollständig ausgeübt wurden.
Eine Strafbarkeit wird meist bei groben Regelverstößen in der jeweiligen Sportart oder den besonderen Regeln anzunehmen sein, was eine umfangreiche Aufklärung des Sachverhalts erforderlich macht. Die genaue Sachaufklärung stellt gelegentlich besondere Anforderungen, da eine Rekonstruktion nicht immer möglich ist.
Fälle in der Praxis sind Sachverhalte in Kampfsportarten, aber zum Beispiel auch dem Skilauf und den damit einhergehenden FIS-Regeln, welche zu beachten sind. Im Rahmen der Verteidigung schauen wir uns selbstverständlich nicht nur den Sachverhalt, sondern auch das jeweilige Regelwerk sehr genau für Sie und mit Ihnen als Beschuldigter an, um die bestmögliche Verteidigung aufstellen zu können. In geeigneten Fällen haben wir uns bereits der Hilfe eines eigenen Sachverständigen bedient.
Fälle aus der Rechtsprechung finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht.
Betreuung des Mandanten, die über die „normale“ Verteidigung hinausgeht
Der Vorwurf wiegt gerade auch im sportlichen Umfeld schwer und bedeutet eine schwere Belastung für den oder die Beschuldigten. Vielfach machen sich die Mandanten selbst Vorwürfe und leiden unter der Situation an dem Tode eines Menschen beteiligt zu sein. In dieser Lage ist der klare Blick für die vollständige Analyse des Sachverhalts ohnehin eingeschränkt. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Berater an Ihrer Seite in dieser schwierigen Situation helfen und sich hochqualifiziert verteidigen. Wir helfen gerade in der konkreten Situation zum Beispiel einer Hauptverhandlung und lassen Sie dort nicht allein. In den von mir verteidigten Fällen wird eine genaue Sachverhaltsanalyse im Vorfeld der Hauptverhandlung mit dem Mandanten betrieben und eine Einlassung auf dieser Grundlage vorbereitet. Unsere Mandanten müssen sich in der Hauptverhandlung nicht selbst verteidigen und werden durch uns auch nicht nur durch die Hauptverhandlung begleitet. Die Leistung für den Mandanten und die zielführende Verteidigung steht für mich an erster Stelle.
Ihr Kontakt zu mir:
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung. Informieren Sie sich auch über unsere anderen Internetseiten: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de oder rechtsanwalt-louis.de.
Wir sind für Sie deutschlandweit unterwegs. Hierbei spielt es für uns keine Rolle, wo der Sachverhalt sich ereignet hat oder wo Sie wohnen. Unsere Tätigkeit führt uns täglich in andere Städte und Bundesländer.