Weitere Informationen zur fahrlässigen Tötung

Nachfolgend möchten wir Ihnen noch weitere Informationen rund um das Thema der fahrlässigen Tötung an die Hand geben. Unter anderem auch, mit welchen Kosten Sie für die Verteidigung rechnen müssen und wann der Vorwurf der fahrlässigen Tötung Verjährung eintritt.

Wann verjährt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung?

Taten der fahrlässigen Tötung, egal ob im oder außerhalb des Straßenverkehrs verjähren innerhalb von fünf Jahren ab Beendigung der Tat.

Vielfach greifen jedoch Unterbrechungstatbestände ein, welche die Verjährung bis zu zehn Jahre verlängern.

Unterbrochen wird die Verjährung u.a. durch die Beschuldigtenanhörung, die Beauftragung eines Sachverständigen oder die Erhebung der öffentlichen Klage. Wir prüfen in geeigneten Fällen die Möglichkeit der Verjährung für Sie auf der Grundlage der Verfahrensakte. Beispiel für die Verjährung von Vorwürfen der fahrlässigen Tötung ist das Verfahren um die Tragödie der Loveparade. Das Verfahren wurde wegen der Verjährung der Vorwürfe am 184. Verhandlungstag eingestellt.

Was kostet eine Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung?

Kosten der Verteidigung: Eine gute Verteidigung kostet Geld, aber ruiniert Sie nicht.

Wir schließen mit unseren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet grundsätzlich sogenannte Vergütungsvereinbarungen ab.

Somit haben Sie jederzeit die Sicherheit, dass die Kosten für Sie kalkulierbar bleiben. Meist erfolgt eine Vereinbarung hinsichtlich der Verteidigung für das umfangreiche Ermittlungsverfahren und gesondert für die Hauptverhandlung.

Sie haben damit eine absolute Gewissheit ohne von unangenehmen Kosten überrascht zu werden.

Eine Verteidigung mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist enorm arbeitsintensiv, da alle Aspekte des Sachverhalts umfangreich geprüft werden. Mit der Vereinbarung eines pauschalen Satzes haben Sie die Kostenkontrolle über die Kosten der Verteidigung.
Lassen Sie sich zu dem Vergütungsvereinbarungen von uns beraten.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Grundsätzlich ist der Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch die Rechtsschutzversicherer abgedeckt.

Die meisten Versicherungen beinhalten jedoch nur eine Regulierung auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren. Unsere Leistungen sind jedoch extrem umfangreich und können durch die gesetzlichen Gebühren nicht abgedeckt werden. In diesem Fall müssen Sie ggfs. einen Teil der Kosten der Verteidigung selbst tragen. Hierfür erhalten Sie jedoch keine Verteidigung von der Stange sondern erstklassigen Mandantenservice. Eine ständige Erreichbarkeit ist für uns selbstverständlich. Sehen Sie sich in diesem Zusammenhang auch hier die Bewertung meiner Mandanten an.

Beinhaltet Ihre Versicherung jedoch den erweiterten Strafrechtsschutz oder den Spezial-Strafrechtsschutz, dann tragen diese Versicherungen auch unsere Honorarvereinbarungen. Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit dem Versicherer und fragen in jedem Fall hinsichtlich der Deckungsübernahme bei Ihrem Versicherer an.

Sollte Ihre Versicherung nur die gesetzlichen Gebühren übernehmen, so ist es Ihnen möglich die weiteren Gebühren selbst auszugleichen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen auch eine Ratenzahlung in geeigneten Fällen an. Dieses gilt auch für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung. Sprechen Sie mich diesbezüglich an oder kontaktieren Sie mich unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de

Uninteressant ist deshalb die Rechtsschutzversicherung nicht, da teilweise erhebliche Verfahrenskosten durch Gutachten anfallen können, die zumeist im Versicherungsumfang enthalten sind. Unfallanalytische Sachverständigengutachten, welche den Verkehrsunfall rekonstruieren, können schnell hohe Summen verschlingen und die wirtschaftliche Last für Sie sonst deutlich erhöhen.

Fahrlässige Tötung im Jugendstrafrecht

Kinder bis zum 14. Lebensjahr können eine strafrechtliche Sanktion nicht erhalten, da sie nicht strafmündig sind. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind mit dem Jugendstrafrecht ggfs. zu erreichen. Denkbar bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und je nach schwere des persönlichen Vorwurfs eine Jugendstrafe wegen der schwere der Schuld.

Der gesetzliche Strafrahmen, wie er für den Erwachsenen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vorsieht, findet bei Jugendlichen keine Anwendung. Der Erziehungscharakter steht im Vordergrund.

Bei der Personengruppe zwischen 18 und 21 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Dieses hängt jedoch sehr von Einzelfall und den konkreten Lebensumständen ab.

Auch bei Vorwürfen gegen Jugendliche und Heranwachsende gilt es genauestens die Verteidigung vorzubereiten und eine intensive Auswertung des Sachverhalts durchzuführen, um sämtliche Verteidigungswege zu eröffnen.

Werde ich vom Staat möglicherweise unterstützt? Die Pflichtverteidigung

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen der Mandantierung einen Antrag auf Beiordnung als notwendiger Verteidiger (Pflichtverteidiger) zu stellen. In geeigneten Fällen stelle ich für Sie einen solchen Antrag bereits für Sie im Ermittlungsverfahren. Fälle der fahrlässigen Tötung lassen sich meist nur durch umfangreiche Gutachten zutreffend bewerten, was zur Annahme einer schwierigen Sachlage führt. Es ist dem Mandanten in der Regel nicht zuzumuten, dass die Verteidigung selbst geführt wird. Eine Beiordnung führt zur vorläufigen Kostenübernahme der Verteidigung durch die Staatskasse. Sprechen Sie mich an, ob ich für Sie einen solchen Antrag stellen kann oder welche Möglichkeiten es in diesem Zusammenhang gibt. Die Qualität der Verteidigung spielt bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung eine immense Rolle. In einem Telefonat oder einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen gerne die Einzelheiten zur Beiordnung als Pflichtverteidiger. Hierbei ist es für mich unerheblich aus welchem teil der Republik Sie kommen oder wo der Vorfall war. Es gibt kaum ein Amtsgericht an dem unsere Kanzlei noch nicht tätig war. Wir beraten intensiv auf telefonischem Wege, aber es besteht zudem die Möglichkeit digital mit mir zu kommunizieren. Mandanten schätzen meine stetige Bereitschaft Fragen in dieser ungewissen Lage zu beantworten.

„Ich fühlte mich von Tag eins rundum gut aufgehoben. Die empathische & menschlichen Art hat neben der professionellen Arbeit absolut überzeugt. Sämtliche Anliegen werden prompt, zuverlässig, problemlos & zielgerichtet bearbeitet. Wirklich ein hervorragender Rechtsanwalt und absolut empfehlenswert!!!“

L.L. auf Anwalt.de am 29.04.2024

Spätestens wenn das Gericht Sie mit der Anklageschrift auffordert einen Verteidiger zu benennen, sollten Sie sich unmittelbar mit mir in Verbindung setzen, da das Gericht die Notwendigkeit eines Verteidigers annimmt. Wählen Sie die Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger und einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.

Sie haben weitere Fragen zur fahrlässigen Tötung?

Ihnen wird eine fahrlässige Tötung vorgeworfen und Sie haben weitere Fragen, die wir hier nicht beantworten konnten? Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung finden Sie hier.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

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Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.

Sollten Sie mehr über unsere Arbeit erfahren wollen, so besuchen Sie auch unsere weiteren Internetseiten unter: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de oder rechtsanwalt-louis.de