Fahrlässige Tötung

RA Scharrmann
Rechtsanwalt Scharrmann

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Kommt dabei ein Mensch ums Leben, kann gegen den Verursacher wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB ermittelt werden.

Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann und ob der Tod für ihn vorhersehbar und vermeidbar war. Besonders häufig spielt dieser Vorwurf nach schweren Verkehrsunfällen eine Rolle, er kann aber auch in anderen Lebensbereichen entstehen.
Nicht selten müssen wir uns für den Mandanten im Nachgang auf „Spurensuche“ machen, da nicht alle Aspekt des Unfalls aus unserer Sicht vollständig erfasst sind. Hierzu gehört es auch, dass der Verteidiger ein möglichst genaues Bild des Unfallortes und des Unfallhergang macht.

Was ist fahrlässige Tötung?

Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn ein Mensch durch pflichtwidrige Unachtsamkeit zu Tode kommt, ohne dass der Tod vorsätzlich herbeigeführt wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Beschuldigte die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat und ob sich gerade darin die Ursache des Todes verwirklicht hat.

Vorladung wegen fahrlässiger Tötung?

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Ich prüfe nach Akteneinsicht die Beweislage und das weitere Vorgehen.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr kommt eine fahrlässige Tötung insbesondere dann in Betracht, wenn einem Fahrer eine konkrete Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen wird und dadurch ein Mensch zu Tode kommt. Typische Vorwürfe betreffen etwa überhöhte Geschwindigkeit, Überholvorgänge, Vorfahrtsverletzungen, Ablenkung oder fehlerhaftes Abbiegen.

Ein Verkehrsverstoß allein reicht jedoch nicht automatisch für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung aus. Entscheidend ist, ob gerade die vorgeworfene Pflichtverletzung für den tödlichen Unfall ursächlich war und ob der Tod für den Beschuldigten vorhersehbar und vermeidbar war.

Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr

Grundsätzlich darf ein Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass sich auch andere an die Verkehrsregeln halten. Dieser Vertrauensgrundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich andere Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhalten – etwa bei spielenden Kindern am Fahrbahnrand – müssen Fahrer ihre Fahrweise entsprechend anpassen.

Unfallrekonstruktion und Gutachten

In vielen Verfahren entscheidet sich die Frage der Strafbarkeit erst durch eine genaue Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Dabei können insbesondere Geschwindigkeit, Reaktionszeit, Sichtverhältnisse, Bremsweg und mögliche Mitverursachungsbeiträge eine Rolle spielen. Technische Sachverständigengutachten sind deshalb häufig ein zentraler Bestandteil der Verteidigung.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Tötung?

§ 222 StGB sieht für fahrlässige Tötung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Welche Sanktion im konkreten Fall zu erwarten ist, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind insbesondere das Gewicht der Pflichtverletzung, die konkrete Unfallsituation, mögliche Vorbelastungen und das Verhalten nach dem Ereignis.

In geeigneten Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden. Ist eine Verfahrenseinstellung nicht möglich, kann die Verteidigung darauf ausgerichtet sein, die Tatfolgen und die persönliche Vorwerfbarkeit möglichst genau einzuordnen.

Fahrlässige Tötung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Steht der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, verschärft sich die rechtliche Bewertung häufig erheblich. Neben § 222 StGB kommen weitere Straftatbestände und fahrerlaubnisrechtliche Folgen in Betracht.

Für die Verteidigung ist entscheidend, welche Auswirkungen der Alkohol- oder Drogeneinfluss tatsächlich auf Fahrverhalten, Unfallursache und Vermeidbarkeit hatte. Auch hier spielen technische und medizinische Gutachten häufig eine zentrale Rolle.

Was passiert mit dem Führerschein?

Nach einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr kann auch die Fahrerlaubnis gefährdet sein. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt jedoch nicht automatisch. Entscheidend ist, ob sich aus der Tat ergibt, dass der Beschuldigte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Je nach Fall können eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder ein Fahrverbot in Betracht kommen. Deshalb sollte die fahrerlaubnisrechtliche Seite von Beginn an Teil der Verteidigungsstrategie sein.

Was passiert mit dem Fahrzeug nach einem tödlichen Unfall?

Nach schweren Verkehrsunfällen kann das Fahrzeug zunächst sichergestellt oder beschlagnahmt werden, um Spuren zu sichern und technische Untersuchungen durchführen zu lassen. Häufig wird ein Sachverständigengutachten erstellt, das für die weitere Beurteilung des Unfallgeschehens von großer Bedeutung ist.

Verteidigung bei fahrlässiger Tötung

Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gehören zu den persönlich und rechtlich besonders belastenden Strafverfahren. Entscheidend ist eine frühe Prüfung der Ermittlungsakte, der technischen Gutachten und der konkreten Unfallursache.

Ich verteidige bundesweit in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Verkehrsstraftaten. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail.

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