Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss: Was Sie wissen müssen
Die fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundebiss ist ein ernstzunehmender Vorwurf, der für den Hundehalter weitreichende Konsequenzen haben kann. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht ist es meine Aufgabe, Sie in solchen Fällen kompetent und bundesweit zu verteidigen und damit Ihre Rechte zu schützen. In diesem Artikel gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die rechtlichen Aspekte und wie Sie sich bestmöglich gegen diesen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen können.
„Ich wurde im Rahmen meiner Fall von Herr Scharrmann betreut. Er hat mir das Gefühl gegeben, bei der Richtigen zu sein: Sehr kompetent, schnell und engagiert. Vor allem ihre menschliche und emphatische Art hat mir persönlich super gut gefallen. Er sorgt für einen angemessenen Ablauf und zielgerichtete Führung. Nur zu empfehlen.“ P.W. am 01.08.2024 über Anwalt.de
Was bedeutet überhaupt fahrlässige Körperverletzung durch einen Hundebiss?
Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand durch eine Sorgfaltspflichtverletzung unbeabsichtigt einen anderen verletzt. Im Zusammenhang mit einem Hundebiss bedeutet dies, dass der Halter seiner Pflicht, den Hund sicher zu führen und mögliche Gefährdungen Dritter zu vermeiden, nicht ausreichend nachgekommen ist. Abzugrenzen ist dieses von dem bewussten (vorsätzlichen) Hetzen eines Hundes auf eine andere Person.
Typische Szenarien, in denen es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen kann, sind:
- Der Hund war nicht angeleint und hat jemanden gebissen.
- Der Hund war nicht ausreichend gesichert, beispielsweise durch ein nicht verschlossenes Tor.
- Der Hund hat sich aggressiv verhalten und der Halter hat nicht rechtzeitig eingegriffen.
Rechtliche Konsequenzen für den Hundehalter
Wird Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, drohen Ihnen ernsthafte Konsequenzen. Neben einer möglichen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann es auch zivilrechtliche Folgen geben, wie Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen des Opfers. Zudem kann das Ordnungsamt Maßnahmen zur Sicherung des Hundes anordnen, etwa die Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbs oder eine Leinenpflicht.
Verteidigungsstrategien bei fahrlässiger Körperverletzung
Die Verteidigung in einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss erfordert eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts und der Beweise. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht achte ich besonders auf folgende Punkte:
1. Sorgfaltspflicht des Hundehalters: Es muss geprüft werden, ob Sie tatsächlich Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Hierbei spielen Faktoren wie die Rasse des Hundes, dessen bekanntes Verhalten und die Umstände des Vorfalls eine Rolle.
2. Mitverschulden des Geschädigten: Oftmals trifft das Opfer eine nicht unerhebliche Mitschuld. Wenn es beispielsweise den Hund provoziert hat oder trotz Warnungen den Hund berührt hat, kann dies die Verantwortung des Hundehalters mindern oder sogar ausschließen. Dieses sollte vor dem Hintergrund der Rechtssprechung genau geprüft werden.
3. Unvermeidbarkeit des Vorfalls: Manchmal kann ein Vorfall auch dann eintreten, wenn der Halter alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat. In solchen Fällen kann argumentiert werden, dass der Biss unvermeidbar war und keine Fahrlässigkeit vorliegt.
4. Zeugenaussagen und Gutachten: Zeugenaussagen und gegebenenfalls ein Gutachten über das Verhalten des Hundes können entscheidend sein, um die Vorwürfe zu entkräften. Eine genaue Rekonstruktion des Vorfalls ist hierbei essentiell. Durch meine langjährige Tätigkeit in diesem Bereich habe ich eine Vielzahl von Gutachten bearbeiten und auswerten dürfen und verfüge über die hierfür notwendige Erfahrung.
Warum ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht wichtig ist
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über die notwendige Expertise, um Ihre Interessen wirksam zu vertreten. Insbesondere bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Hundebiss ist es entscheidend, dass die Verteidigung mit allen rechtlichen Feinheiten vertraut ist und mögliche Fehler im Verfahren erkennt. Dies kann maßgeblich dazu beitragen, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen.
Wie verhält es sich mit „gefährlichen“ Hunden/Listenhunden?
In der Regel sind hier folgende Hunderassen erfasst:
Alano, American Bulldog, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Doque de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Diese Hunde werden in verschiedenen Bundesländern teilweise als gefährliche Hunde oder Listenhunde geführt.
Sollte Ihnen ein Vorwurf mit einer dieser Rassen gemacht werden, so sollten Sie dringend anwaltlichen Rat bei der Verteidigung zur Hilfe nehmen. Es sind in diesen Fällen die jeweiligen Hundeverordnungen zu beachten und Sie werden von allen anderen Beteiligten vorschnell als Halter eines Kampfhundes abgestempelt. Ich verteidige Hundeführer im Zusammenhang im gesamten Bundesgebiet.
„Der Halter eines Kampfhundes muss ggfs. jederzeit damit rechnen, dass der Hund einen Menschen angreift.“
So urteilte das OLG Karlsruhe im Beschluss aus dem Jahre 2014 nach einem Unfall. Die Entscheidung finden Sie in hier.
Die Ordnungsbehörde kann „Ordnungsverfügungen“ erlassen, die sofort vollzogen werden. Hierbei können Bußgelder und Maßnahmen wie Maulkorbzwang oder gar die Entscheidung über das Schicksal des Hundes anfallen. Die Verteidigung zielt darauf ab, die bestmöglichen Ergebnisse in solchen Fällen zu erzielen. Ich habe fast 20 Jahre Erfahrung in der Verteidigung von Hundehaltern bei dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bzw. der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang mit Hunden. Selbst Hundehalter verstehe ich Ihre Sorgen und Nöte nach einem solchen Vorfall.
In Bezug auf zivilrechtliche Ansprüche und Schadensersatz sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hundehaftpflichtversicherung unverzüglich informieren. Diese deckt in der Regel Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Beachten Sie jedoch, dass Verletzungen Ihrer Pflichten als Versicherungsnehmer die Regulierung beeinflussen können, daher sollten Sie den Schadensfall unverzüglich und wahrheitsgemäß der Versicherung berichten.
Wie hoch sind die Kosten der Verteidigung?
Qualitativ erstklassige Verteidigung hat Ihren Preis, aber ist nicht unerschwinglich! Sie erhalten eine spitzen Dienstleitung und damit einen sehr hohen Wert. Die Kommunikation und die strategische Ausarbeitung erhalten Sie in höchster Güte durch uns. Die Strafen im Falle der Verurteilung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung können schnell in der Höhe von zwei oder mehr Netto-Monatsgehältern liegen und ggfs. auch mit einer Voreintragung im Führungszeugnis verbunden sein. Hier zahlt sich eine erstklassige Verteidigung aus.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so sind die Kosten in den meisten Fällen fast vollständig abgedeckt. Es verbleibt es dann bei der mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung und ggfs. einer Zuzahlung für unsere exklusive Tätigkeit. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie.
Wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so mache ich Ihnen bereits in einem unverbindlichen Erstgespräch konkret für Ihren Einzelfall ein faires und transparentes Angebot. Diese Kosten liegt meist zwischen 700 und 1.500 Euro für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Wir finden für Ihr Verfahren eine faire und angemessene Lösung, um Ihnen den Zugang zu einer Premium-Verteidigung zu ermöglichen. Gerne können Sie mich hierzu ansprechen.
Fazit
Wenn Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss vorgeworfen wird, sollten Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erzielen. In vielen Fällen können bereits frühzeitige Beratungen und strategische Entscheidungen dazu beitragen, das Verfahren positiv zu beeinflussen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist. Sie erreichen mich per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de oder telefonisch unter 0201/310 460 0
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Sie finden weitere Informationen zu uns und unserer Kanzlei unter https://rechtsanwalt-scharrmann.de oder https://lm-strafrecht.de, strafrecht-hessen.de, Nebenkläger.de