Strafverteidigung bei fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung

Erfahrene Verteidigung in belastenden Strafverfahren – persönlich, klar und konsequent.
Ihnen wird fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen?
Dann kommt es früh darauf an, keine vorschnellen Angaben zu machen und die Ermittlungsakte auszuwerten. Ich übernehme Ihre Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens und entwickle auf Grundlage der Akte die weitere Strategie.
Als Strafverteidiger bei fahrlässiger Tötung verteidige ich Beschuldigte in Verfahren nach § 222 StGB sowie bei fahrlässiger Körperverletzung.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung per E-Mail oder telefonisch unter 0201 / 310 460 0.
Was Mandanten über meine Arbeit sagen:
„Der Anwalt war stets für mich da und jederzeit erreichbar. Er zeichnet sich durch ein umfassendes Verständnis seiner Aufgaben aus und meistert diese mit beeindruckender Präzision. Fachliche Kompetenz, eine herausragende Kommunikation, hohe Effizienz und stets den Erwartungen entsprechende Ergebnisse haben meine Vorstellungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen. Die Empfehlung dieses Anwalts fällt mir leicht – wenn jemand behauptet, den besten Anwalt zu kennen, dann ist es mit Sicherheit dieser hier :)“
E.H. über Anwalt.de (hier)
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung kann das Leben innerhalb kürzester Zeit grundlegend verändern. Neben der strafrechtlichen Verantwortung stehen häufig auch berufliche und persönliche Folgen im Raum. Eine sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte und eine früh entwickelte Verteidigungsstrategie sind deshalb besonders wichtig. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den typischen rechtlichen und tatsächlichen Fragen solcher Verfahren.
Fahrlässige Tötung ist rechtlich häufig komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint.
Entscheidend ist nicht allein, dass ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Im Strafverfahren muss geklärt werden, ob tatsächlich eine Sorgfaltspflicht verletzt wurde, ob der Tod vermeidbar gewesen wäre und ob dem Beschuldigten der eingetretene Erfolg strafrechtlich zugerechnet werden kann.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Gerade deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, was tatsächlich geschehen ist und welche Beweise die Ermittlungsbehörden hierfür heranziehen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur fahrlässigen Tötung, zur fahrlässigen Körperverletzung und zu typischen Fallkonstellationen innerhalb und außerhalb des Straßenverkehrs.
Verteidigung bei fahrlässiger Tötung
Seit über 20 Jahren verteidige ich in Strafverfahren, auch bei Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung.
Häufig stehen Beschuldigte nach einem schweren Unfall erstmals in ihrem Leben einem Strafverfahren gegenüber. Neben der rechtlichen Bewertung spielen dabei regelmäßig erhebliche persönliche und berufliche Folgen eine Rolle.
Mein erster Schritt ist deshalb die Akteneinsicht. Erst auf Grundlage der Ermittlungsakte lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

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Wie sollten Sie sich verhalten wenn Sie mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert werden?
Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Geben Sie weder bei der Polizei noch am Unfallort vorschnelle Erklärungen zum Geschehen ab.
Nach einem schweren Unfall besteht häufig der verständliche Wunsch, die Situation sofort zu erklären. Gerade in dieser frühen Phase fehlen jedoch regelmäßig der notwendige Überblick und die Kenntnis der späteren Ermittlungsakte. Angaben, die spontan gemacht werden, lassen sich später nur schwer korrigieren.
Deshalb sollte zunächst Akteneinsicht genommen und geprüft werden, welche tatsächlichen und rechtlichen Vorwürfe erhoben werden. Erst danach lässt sich entscheiden, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist.
Ich übernehme Ihre Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren, beantrage Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage die weitere Verteidigungsstrategie.
Was kostet die Verteidigung bei fahrlässiger Tötung?
Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens ab. Mir ist wichtig, dass Sie bereits zu Beginn wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Deshalb bespreche ich die Vergütung transparent mit Ihnen, bevor ich das Mandat übernehme.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich auf Wunsch die Deckungsanfrage und die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer. Gerade bei Fahrlässigkeitsdelikten besteht häufig Versicherungsschutz. Ob und in welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Sie erhalten von mir vor Mandatsübernahme eine klare Vereinbarung über die Vergütung.
Persönliche Kontaktaufnahme
Sie haben eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder bereits Post von Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten?
Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder telefonisch. Ich prüfe mit Ihnen die nächsten Schritte und erläutere Ihnen vor einer Mandatsübernahme auch die entstehenden Kosten.
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Telefon: 0177/3413495
Anschrift: Alfredstraße 68–72, 45130 Essen
Ich berate und vertrete Sie bundesweit.
