Was der betroffene Autofahrer jetzt unbedingt wissen muss
Zunehmende Zahl tödlicher Fahrradunfälle – und der Autofahrer steht oft im Fokus der Ermittlungen
Im Jahr 2024 starben laut dem Statistischen Bundesamt 441 Menschen beim Fahrradfahren – das sind mehr als in jedem sechsten tödlichen Verkehrsunfall. Besonders alarmierend: In über 70 % der Unfälle mit Personenschaden zwischen Autos und Fahrrädern war ein Pkw beteiligt. In drei Viertel dieser Fälle wurde dem Autofahrer die Hauptschuld zugewiesen.
Was diese Zahlen in der Praxis bedeuten: Wenn Sie als Autofahrer in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt sind, befinden Sie sich sehr schnell im Zentrum strafrechtlicher Ermittlungen – häufig unabhängig davon, wie die tatsächliche Sachlage aussieht. Gerade bei schweren Verletzungen oder tödlichem Ausgang ist mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen. Besonders häufig sind Fahrer von Pedelecs betroffen.
Strafverfahren nach Fahrradunfällen – mit welchen Vorwürfen Autofahrer konfrontiert werden
Nach einem solchen Unfall geht es selten nur um Versicherungsfragen. In der Regel wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die häufigsten Vorwürfe sind:
• Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
• Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
• Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Die Ermittlungen der Polizei konzentrieren sich oft frühzeitig auf den Autofahrer – insbesondere dann, wenn der Radfahrer schwer verletzt wurde oder verstorben ist. Die Einleitung eines Strafverfahrens erfolgt dabei nicht selten automatisch, selbst wenn es bislang keine gesicherten Beweise für ein Fehlverhalten gibt. Sichern Sie sich jetzt den Schutz einer guten Verteidigung!
Besonders heikel wird es, wenn ältere Menschen oder E-Bike-Nutzer unter den Unfallopfern sind – denn diese Personengruppen sind statistisch häufiger betroffen und oft besonders verletzlich. Das kann dazu führen, dass Autofahrer schneller mit einem Strafverfahren konfrontiert werden – selbst bei eher unübersichtlichen Verkehrssituationen.
Welche Folgen drohen?
Ein Strafverfahren hat für den betroffenen Autofahrer meist weitreichende Folgen – nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich. Die Spannweite reicht von Geldstrafen oder Bewährungsstrafen über den Entzug der Fahrerlaubnis bis zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Gerade für Berufskraftfahrer oder Vielfahrer kann dies existenzbedrohend sein. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in bestimmten Konstellationen angeordnet.
Die Verteidigung beginnt jedoch nicht erst vor Gericht. Bereits in der Phase der polizeilichen Vernehmung werden entscheidende Weichen gestellt – durch kluge Verteidigungsstrategie, gut vorbereitete Stellungnahmen oder das bewusste Schweigen. Erfahrung in diesen Fällen zahlt sich massiv aus.
Warum Sie jetzt anwaltliche Hilfe brauchen
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit über 19 Jahren Berufserfahrung bin ich bundesweit auf die Verteidigung von Autofahrern in Verkehrsstrafverfahren spezialisiert – insbesondere in Verfahren mit schweren oder tödlichen Unfällen. Ich bin regelmäßig in komplexen Verkehrsunfällen mit Personenschäden tätig und verteidige mit einem klaren Ziel: Ihre Rechte zu sichern, voreilige Schuldzuweisungen abzuwehren und Schaden von Ihrer Fahrerlaubnis und Ihrem beruflichen wie privaten Alltag abzuwenden.
In vielen Fällen lässt sich durch eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen – oft gegen geringe Auflagen oder sogar ohne Sanktion. Dafür analysiere ich die Ermittlungsakten, ziehe technische Gutachten hinzu, bewerte Zeugenaussagen und – falls vorhanden – verwertbare Dashcam- oder EDR-Daten (Event Data Recorder). Vielfach unterstützt Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Verteidigung.
Besonderheiten bei Unfällen mit Radfahrern
Unfälle mit Radfahrern zeichnen sich oft durch unübersichtliche Verkehrssituationen aus: plötzliche Richtungswechsel, Fahrfehler, fehlerhafte Fahrbahnbenutzung, Nutzung von Gehwegen oder der falschen Straßenseite, Dunkelheit, mangelnde Beleuchtung am Fahrrad – viele dieser Aspekte werden in der öffentlichen Diskussion ausgeblendet, spielen aber in der Verteidigung eine zentrale Rolle.
Auch rechtlich gibt es Unterschiede: Wer beispielsweise innerorts beim Abbiegen mit einem Radfahrer kollidiert, steht häufig unter dem Verdacht des sogenannten “klassischen Abbiegeunfalls”, obwohl das Verhalten des Radfahrers mitentscheidend gewesen sein kann.
Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht
Nach einem Unfall mit einem Radfahrer gilt:
• Schweigen Sie gegenüber der Polizei! Auch wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben – jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
• Kontaktieren Sie frühzeitig einen spezialisierten Verteidiger. Je früher, desto besser. Oft lässt sich durch kluge Kommunikation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft Schaden abwenden.
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Aussagen zur Sache oder ein Schuldeingeständnis – sei es am Unfallort oder später – können rechtlich gravierende Folgen haben.
Sie sind in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für rechtlichen Beistand.
Ich biete Ihnen eine fundierte, persönliche und diskrete Erstberatung. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, meiner Spezialisierung auf Verkehrsstrafverfahren und meiner bundesweiten Tätigkeit in komplexen Ermittlungsverfahren.
Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular – ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück. Ich bin in diesen Fällen rund um die Uhr erreichbar, da Ihre Verteidigung elementar ist! Denn was Sie jetzt tun, entscheidet über den weiteren Verlauf Ihres Verfahrens.
Wie kann ich helfen?
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit fast 20 Jahren Erfahrung verteidige ich bundesweit Mandanten, die sich mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung nach einem Verkehrsunfall konfrontiert sehen.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir gemeinsam die bestmögliche Verteidigung für Sie erarbeiten.

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