Übersicht über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Kanzlei Louis & Michaelis: Ihr erfahrener Partner für Strafrecht bundesweit
Seit 2005 steht die Kanzlei Louis & Michaelis für hochspezialisierte und erfolgreiche Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Unsere Anwälte, darunter Fachanwälte für Strafrecht, sind auf die Vertretung von Mandanten spezialisiert, die eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Als renommierte Strafrechtskanzlei agieren wir bundesweit und sind bekannt für unsere diskrete, schnelle und effektive Verteidigung.
Kompetenz durch Erfahrung und Fachwissen
Mit einem klaren Fokus auf die Verteidigung in Ermittlungsverfahren wissen unsere Anwälte, wie wichtig es ist, frühzeitig strategisch in den Prozess einzugreifen. Dank unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwälte für Strafrecht haben wir zahlreiche Verfahren erfolgreich zur Einstellung gebracht, was unseren Mandanten Zeit, Nerven und Geld spart.
Egal, ob es sich um eine Strafanzeige oder eine drohende Anklage handelt – unsere Kanzlei bietet eine umfassende strafrechtliche Verteidigung. Unser Ziel ist es, belastende Verfahren schnell und effektiv abzuwenden.
Diskrete und effiziente Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen
Mandanten, die eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, finden in der Kanzlei Louis & Michaelis kompetente Unterstützung. Wir wissen, wie belastend eine solche Situation sein kann. Wir bieten nicht nur juristische Expertise, sondern auch diskrete und persönliche Betreuung, um Sie in dieser schwierigen Phase zu entlasten. Wir sind zudem den Umgang mit der Presse aus diversen spektakulären Verfahren gewohnt und können auch hier Ihre Interessen wahren.
Unsere Anwälte sind mit den Abläufen in Ermittlungsverfahren bestens vertraut und wissen, wie sie ihre Mandanten erfolgreich vertreten können. Ob bei einer Hausdurchsuchung oder im Rahmen eines Strafverfahrens – die Kanzlei Louis & Michaelis bietet maßgeschneiderte und effektive Verteidigung.
Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter? Ein Leitfaden der Kanzlei Louis & Michaelis
Eine Vorladung als Beschuldigter kann beunruhigend und stressig sein. In solch einer Situation ist es entscheidend, schnell und richtig zu handeln, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Die Kanzlei Louis & Michaelis ist darauf spezialisiert, Sie in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht kümmern sich darum, Ihre Rechte zu schützen und das Ermittlungsverfahren mit dem Ziel einer Einstellung abzuwenden – idealerweise ohne Gerichtsverhandlung.
Ihre Rechte als Beschuldigter
Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie klare Rechte:
Aussageverweigerung: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und können von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen – oft die beste Vorgehensweise, um sich nicht selbst zu belasten.
Recht auf einen Anwalt: Sie haben das Recht, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder durch einen Fachanwalt für Strafrecht beraten und vertreten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihre Situation bewerten und die beste Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln.
Akteneinsicht: Ihr Anwalt hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Dies ist entscheidend, um zu verstehen, welche Beweise gegen Sie vorliegen und wie darauf reagiert werden kann.
Vorladung ignorieren? Die richtige Vorgehensweise
Eine polizeiliche Vorladung müssen Sie rechtlich nicht zwingend wahrnehmen. Trotzdem ist es ratsam, diese nicht einfach zu ignorieren, sondern strategisch vorzugehen. Die Kanzlei Louis & Michaelis übernimmt für Sie:
1. Absage der Vorladung: Wir setzen uns direkt mit der Polizei in Verbindung und sagen die Vorladung für Sie ab, um unüberlegte Aussagen zu vermeiden und einen professionellen Eindruck zu festigen.
2. Akteneinsicht: Wir beantragen Akteneinsicht und stellen Ihnen eine Kopie der Ermittlungsakte zur Verfügung, damit Sie genau wissen, welche Beweise gegen Sie vorliegen.
Was passiert bei einer Vorladung?
Bei einer Vorladung möchte die Polizei oder Staatsanwaltschaft Informationen sammeln, um das Ermittlungsverfahren weiter voranzutreiben. Jede Aussage, die Sie machen, kann gegen Sie verwendet werden. Daher ist es oft klug, vorab von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen.
Tipps bei polizeilicher Vorladung
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, beachten Sie Folgendes:
Kontaktieren Sie einen Anwalt: Bevor Sie irgendeine Aussage machen oder zur Vorladung erscheinen, sollten Sie sich mit einem Strafverteidiger oder mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung setzen.
Nicht vorschnell handeln: Unüberlegte Aussagen können Ihre Position erheblich verschlechtern. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie auf die Vorladung reagieren.
Dokumentation und Strategie: Unsere Anwälte erstellen eine umfassende Verteidigungsschrift, um das Verfahren möglichst schnell und ohne Gerichtsverhandlung zur Einstellung zu bringen.
Strafverteidiger-Beratung durch Louis & Michaelis
Die Kanzlei Louis & Michaelis geht noch einen Schritt weiter, um Ihre Rechte zu schützen:
Verteidigungsschrift: Nach gründlicher Beratung erstellen wir eine Verteidigungsschrift, um die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen und viele tatsächliche und rechtliche Aspekte für Sie frühzeitig ins Feld zu führen. Wir legen im Ermittlungsverfahren nicht die Hände in den Schoß, sondern arbeiten aktiv an Ihrer Verteidigung.
Kein Eintrag im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis: Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass Sie keinen Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis erhalten.
Eine Vorladung als Beschuldigter ist ein ernstes Thema, das sorgfältige Aufmerksamkeit erfordert. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Expertise der Kanzlei Louis & Michaelis, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Unverbindliche Beratung bei Vorladung als Beschuldigter
Eine Vorladung als Beschuldigter zu erhalten, ist eine ernste Angelegenheit, die bei vielen Betroffenen Unsicherheit und Sorgen auslöst. In solchen Momenten ist es wichtig, schnell und professionell zu handeln. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorladung unverbindlich zu übersenden, um eine individuelle Einschätzung und ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Verteidigung zu erhalten. Wir besprechen innerhalb von maximal 24 Stunden mit Ihnen die ersten Schritte und klären Sie über die Kosten der Verteidigung auf.
Maßgeschneidertes Angebot für Ihre Verteidigung
Jedes Ermittlungsverfahren ist einzigartig und erfordert eine individuelle Verteidigungsstrategie. Nachdem wir Ihre Vorladung und die damit verbundenen Informationen geprüft haben, erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Verteidigung. Unser Angebot umfasst:
Detaillierte Fallanalyse: Wir bewerten Ihre Situation, analysieren die Vorwürfe und erarbeiten eine Strategie, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Kostenübersicht: Unser Angebot enthält eine klare Kostenübersicht, sodass Sie genau wissen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.
Individuelle Beratung: Wir bieten Ihnen auch eine persönliche Beratung an, in der wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.
Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?
Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft möchte Sie vernehmen, um Informationen zu sammeln, die im weiteren Verlauf des Verfahrens verwendet werden können. In dieser Phase ist es entscheidend, klug zu handeln und professionelle rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sind mit der Vorladung förmlich in den Status des Beschuldigten gekommen und können von den oben genannten Rechten Gebrauch machen.
Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung.
Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht oder unter unseren weiteren Seiten: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de oder rechtsanwalt-louis.de
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.