Der pure Horror eines Arztes oder Apothekers! Selbst möglicherweise durch eine Unachtsamkeit in den Fokus der Ermittlungsbehörden hinsichtlich des Todes eines Menschen zu kommen.
Beschuldigter Arzt oder Apotheker
Die Verteidigung von Ärzte, Apothekern und weiteren Angehörige von Heilberufen stellt eine besondere Herausforderung dar, welcher wir uns gerne stellen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung, auch als Berater für verschiedene Krankenhausträger, kommt der massive Vorwurf eines schweren Fehlers von Ärzten oder weiteren Mitarbeitern vermehrt vor. Es wird zunehmend häufiger ein Behandlungsfehler bei dem Tode von Angehörigen vermutet. Eine schwierige, existenzbedrohende Lage für unsere Mandanten.
Die Pflichtverletzung des Arztes oder des Apothekers
Die den Arzt treffende Pflichtverletzung kann vielfältig sein, aber trifft grundsätzlich die Hauptpflichten des Arztes. Zunächst ist die umfangreiche und ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten zu nennen und anschließend die kunstgerechte „lege artis“ erfolgende Behandlung.
Fehler passieren überall und keine Berufsgruppe kann sich von Fehlern freisprechen, aber bei der Berufsgruppen der Ärzte und Apothekern kann dieses sehr schnell zu einem plötzlichen Versterben des Patienten kommen. Häufig erfolgen Durchsuchungen und Sicherstellungen von Krankenunterlagen und es fällt schnell eine ungünstiges Licht auf Klink oder Praxis. Fachkundige Hilfe ist an dieser Stelle in jedem Fall dringend angezeigt. Im Falle der Verurteilung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung drohen dem Arzt oder dem Apotheker nicht nur eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre sondern zudem der Widerruf der Approbation. So entwickelt sich ein Missgeschick zu einer existenzbedrohenden Situation.
Das Verfahren bedroht die Existenz
Die Ermittlungsverfahren gestalten sich zunehmend problematisch. Sie sehen sich häufig bereits im Ermittlungsverfahren den anwaltlich beratenen Angehörigen gegenüber und eben nicht „nur“ der Staatsanwaltschaft als Herrin des Vorverfahrens. Die Angehörigen begehren oft sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Zudem sind diese Verfahren regelmäßig von Gutachten geprägt, um die Pflichtverletzung des Beschuldigten zu ermitteln, aber auch die Voraussetzung der Ursächlichkeit des Fehlers für den Tod der anderen Person. Die Feststellungen hierzu gestalten sich vielfach komplex, aber eben für den Tatvorwurf auch bedeutsam.
Bei der Frage der Sorgfaltspflichtverletzung ist eine Vergleichsbetrachtung zu einem besonnenen Arzt in der konkreten Situation heranzuziehen. Hätte dieser gewissenhaft handelnde Arzt in der konkreten Situation ebenso gehandelt?
Eine vergleichbare Situation stellt sich bei Apothekern. Die Beratungs- und Kontrollfunktion steht an erster Stelle. Eine nicht gestellte Frage oder ein irrtümlich falsch abgegebenes Medikament können zu verheerenden, teilweise tödlichen, Folgen bei dem Kunden führen. Auch hier wird der Ruf nach strafrechtlicher Verantwortung von Seiten der Staatsanwaltschaft, aber auch der Hinterbliebenen Angehörigen schnell laut. Bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung sind zudem schnell örtliche und überörtliche Pressevertreter informiert. Der persönliche und strafrechtliche Schutz meiner Mandanten steht an erster Stelle und genießt höchste Priorität.
Unser Vorgehen:
Sofort nach einem Erstgespräch, welches auch gerne telefonisch erfolgen kann, setzen wir uns mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung. Meist sind bereits Polizei und Staatsanwaltschaft involviert und werden durch mich kontaktiert. Es werden Vernehmungstermine meiner Mandanten dort abgesagt, jedoch gleichzeitig die Bereitschaft zur Mitarbeit bereits im Ermittlungsverfahren angekündigt. Die Gleichzeit beantragte Akteneinsicht in die Ermittlungsakten lässt vielfach eine längere Zeit auf sich warten, da die Ermittlungen zuvor durch die Ermittlungsbehörden betrieben werden.
Nach erfolgter Akteneinsicht erhalten Sie eine Abschrift der Ermittlungsakte. Wir sind der Überzeugung, dass der Mandant vollständig informiert sein muss, um sich ordnungsgemäß gegen einen Vorwurf verteidigen zu können. Gemeinsam mit Ihnen und ggfs. mit der Hilfe eines externen Gutachters entwickeln wir eine Verteidigungslinie und eine sog. Verteidigererklärung. In dieser Erklärung wird der tatsächliche Sachverhalt aus meiner Sicht beleuchtet, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst geringe Sanktionieren für Sie, wenn es sich nicht vermeiden lässt, zu erreichen. In geeigneten Fällen werden bereits im Ermittlungsverfahren Beweisanträge zu Ihrem Vorteil gestellt und damit das Verfahren für Sie positiv mutgestaltet.
Selbstverständlich verteidige ich Sie auch in der Hauptverhandlung, wenn es denn zu einer solchen kommen sollte. Hierbei ist es für das Ermittlungsverfahren und eine Hauptverhandlung ohne Bedeutung, ob dieses in örtlicher Nähe stattfindet. Häufig ist es sogar sinnvoll einen auswärtigen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen, um Seilschaften und Zurückhaltung zu umgehen. Ich stehe Ihnen im gesamten Bundesgebiet für eine solche Verteidigung zur Verfügung.
Unsere schnelle Erreichbarkeit:
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung. Informieren Sie sich auch über uns auf weiteren Internetseiten: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de bzw. rechtsanwalt-louis.de