Fahrlässige Tötung in Pools und Schwimmbädern 

Private Pools und Schwimmbäder sind immer eine Gefahrenquelle der besonderen Art. An einem Samstagvormittag im Baumarkt schnell erworben steht dem privaten Glück am eigenen Pool zunächst kaum etwas entgegen.

Wer kleine Kinder hat, sollte zweimal über den Kauf eines solchen Pools nachdenken. Eltern müssen besonders aufmerksam sein, da Gefahren schneller eintreten, als gedacht.

Jährlich gibt es im Bundesgebiet spektakuläre Verfahren durch ertrinkende Kinder im eigenen Pool bzw. durch die Verletzung der Aufsichtspflicht im öffentlichen Schwimmbad.

Es stellt sich schnell die Frage, ob die Eltern oder die Begleitpersonen alles getan haben, um das Kind vor den Ertrinken zu schützen. Dieser Vorwurf wiegt schwer, da die Eltern meist nicht nur selbst trauern, sondern sich bereits selbst genug Vorwürfe machen. Es ist für Eltern in dieser Lage oft absolut unverständlich, dass die Ermittlungsbehörden in dieser schweren Lage auch noch ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern einleiten und dieses ggfs. auch zur Anklage bringen.

Meist liegt der Vorwurf in der mangelhaften Überwachung bzw. Absicherung des Pools. Kleinere Kinder ertrinken auch in Wassertiefen von 70 cm und weniger. Diese Gefahren werden oft unterschätzt. Gerade Wasser hat auf Kinder eine fast magische Anziehungskraft. Es werden von Kindern auf dem Weg zu dem Pool ungewöhnliche Hindernisse überwunden. Rechnen Sie damit, dass der Nachwuchs sich Wege sucht, um die faszinierende Materie mit kindlichem Eifer zu erkunden. Ein eigener Pool kann so jedoch schnell zu einer Falle werden. Kinder überschätzen ihre Kraft und ihr Können im Zusammenhang mit Wasser häufig. 

Die Rechtsprechung fordert häufig massive Vorkehrungen, welche ein Ertrinken und damit den schlimmsten denkbaren Fall ausschließen soll. Denkbar sind Zäune, aber auch feste Abdeckung und andere aufwendige Maßnahmen, welche immer erst nach einen solchen Unglück diskutiert werden.

Nicht befreit sind Eltern und Aufsichtspersonen, aber auch Schwimmmeister in Schwimmbädern.

Im Juli 2019 ertrank ein sechsjähriger in einem Schwimmbad in Lippstadt, was zur Anklage und der Verurteilung eines Schwimmmeisters führte. Ebenso wird eine Jugendbetreuerin durch das Amtsgericht Kulmbach zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, welche sich das Gericht für die Dauer von zwei Jahren vorbehält. In diesem Fall war der Angeklagten eine achtjährige aus den Augen geraten und im Schwimmbad in Himmelkron in Oberfranken tragisch ertrunken. Das Urteil erging vier Jahre später, was die Dimension dieser Verfahren verdeutlicht.

In Bramsche (Landkreis Osnabrück) ertrinkt 2022 ein vierjähriger Junge im Pool der eigenen Eltern, da angeblich die Sicherungsvorkehrungen nicht ausreichend gewesen sein. Unmittelbar in diesen Fällen wird das Ermittlungsverfahren gegen die Eltern, aber auch gegen Nachbarn, welche mal kurz auf den Nachwuchs schauen sollen, eingeleitet.  

Sollten Sie in diese schwierige Lage kommen und Ihnen wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Pool oder einem Schwimmbad gemacht, so nehmen Sie sofort Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger auf. Wenn Sie mich informieren, werde ich die Kommunikation unmittelbar mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen und Ihre Verteidigung anzeigen. 

Wir werden gemeinsam das weitere Vorgehen, auch mit dem Umgang mit Pressevertretern, eng abstimmen. Es bedarf Fingerspitzengefühl um diese Fälle zu begleiten und einer gewissen Erfahrung in der Verteidigung von Tötungsdelikten. Ich verteidige seit fast 20 Jahre bundesweit in Tötungsdelikten, auch der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit ertrinkenden Kindern. Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie mich unverbindlich unter folgender Emailanschrift mail@echtsanwalt-scharrmann.de oder telefonisch unter 0201/310 460 0.

Welche Strafe kann ich bei einer fahrlässige Tötung erwarten?

Der Gesetzgeber hat in § 222 StGB einen sehr weiten Strafrahmen gewählt. Bestraft werden kann die fahrlässige Tötung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Unser Ziel ist es, eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens für Sie zu erreichen. Diese Einstellung kann es geben, wenn gegen Sie ein Tatnachweis nicht geführt werden kann oder Ihre Schuld als gering bewertet wird. Im letzten Fall besteht die Möglichkeit der Einstellung gegen eine Auflage, meist eine Geldzahlung.

Lässt sich eine Strafe nicht vermeiden, so besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Strafbefehls eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. In geeigneten Fällen wirken wir frühzeitig auf einen Strafbefehl hin, um Ihnen die öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen.

In einigen Fällen ist jedoch auch eine öffentliche Hauptverhandlung von der Justiz beabsichtigt, dann reichen die Ziele der Verteidigung von Freispruch bis zur Vermeidung einer vollstreckbaren Haftstrafe.

Gerade in höchst tragischen Fällen, auch im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, muss für den Mandanten klar um dessen Freiheit gekämpft werden. Eine Bewährungsstrafe ist nicht immer ein Selbstläufer.

Schauen Sie auch in die Übersicht zur Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Delikt der fahrlässigen Tötung.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten. Wir sorgen für eine engagierte Verteidigung an Ihrer Seite, schon im Ermittlungsverfahren, um frühzeitig die Weichen für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens für Sie zu erreichen. Wir kennen die unterschiedlichen Bedürfnisse in diesen schweren Verfahren und stimmen die Verteidigung mit Ihnen eng ab. 

Wenn man in einer schwierigen Situation steckt und nicht mehr weiterweiß, ist Herr Scharrmann genau der richtige Ansprechpartner. Mit seiner ruhigen und empathischen Art hat mir Herr Scharrmann sofort das Gefühl gegeben, dass mein Anliegen bei ihm in den besten Händen ist. 
Absolut empfehlenswert. Vielen Dank für die grandiose Unterstützung!

T.T. über Anwalt.de am 22.02.2024 (hier)
RA Timo Scharrmann

Durch den Vorteil einer reinen Strafverteidigerkanzlei können wir Ihnen bis zu fünf Verteidiger aus einem Büro stellen, wenn sich der Vorwurf gegen mehrere Personen richtet, um eine gemeinsame Verteidigungslinie erfolgreich zu gestalten.

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