Fahrlässige Tötung

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Kommt dabei ein Mensch ums Leben, kann gegen den Verursacher wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB ermittelt werden. Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann…

