Sie erhalten mit diesen Ausführungen einen ersten Überblick über die wichtigsten Informationen und die Möglichkeiten der Verteidigung. Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht hochspezialisiert Ihre Verteidigung im gesamten Bundesgebiet wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung erfolgreich zu verteidigen. Lassen Sie sich durch mich in einem ersten -unverbindlichen- Gespräch beraten. Wir verteidigen Sie mit mit Leidenschaft und einem sicheren Blick für das Ergebnis. Uns liegt die Zufriedenheit der Mandanten extrem am Herzen.
Ihnen wird der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch die Ermittlungsbehörden gemacht?
Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen wichtige Informationen an die Hand geben, um das Verfahren, aber auch den Vorwurf besser verstehen zu können.
Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und tritt ein, wenn jemand durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht. Um die verschiedenen Möglichkeiten zu verstehen, sich dieser Straftat schuldig zu machen, ist es zunächst wichtig, die rechtlichen Begriffe und Bedingungen zu erläutern.
Der Begriff der Körperverletzung
Körperverletzung ist definiert als jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität einer anderen Person beeinträchtigt. Dies umfasst sowohl physische Verletzungen als auch psychische Störungen, die ärztlich behandelt werden müssen. Für die Annahme der Körperverletzung ist die tatsächliche Verletzungsfolge durch ein ärztliches Attest jedoch nicht erforderlich. Es muss jedoch eine gewisse Bagatellgrenze überschritten sein.
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen schädigenden Erfolg verursacht, den er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte voraussehen und vermeiden können. Es gibt zwei Arten der Fahrlässigkeit: „einfache“ Fahrlässigkeit und „grobe“ Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, also diejenige Sorgfalt nicht beachtet, die von jedem verständigen Menschen in der jeweiligen Situation erwartet wird. Es liegt auf der Hand, dass die grobe Fahrlässigkeit schwerer bestraft wird und es einen deutlich höheren Begründungsaufwand bei der Frage der Einstellung eines solchen Verfahrens erfordert.
Alltägliche Beispiele fahrlässiger Körperverletzung:
- Verkehrsunfälle: Ein klassisches Beispiel ist der Verkehrsunfall, bei dem ein Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, weil er die Straßenverhältnisse oder die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht beachtet.
- Arbeitsunfälle: In Betrieben kann die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die mangelhafte Wartung von Maschinen zu Verletzungen führen.
- Medizinische Behandlung: Ärzte und Apotheker können sich strafbar machen, wenn sie bei Operationen oder Behandlungen die erforderlichen medizinischen Standards nicht einhalten und dadurch Patienten schädigen. Dieses kann auch durch die Falschabgabe von Medikamenten der Fall sein.
- Sport und Freizeit: Auch im Sport kann es zu fahrlässiger Körperverletzung kommen, etwa wenn Sicherheitsregeln nicht befolgt werden oder die Ausrüstung mangelhaft ist. Zu nennen ist hier auch der Klassiker des Hundebisses. Hierzu habe ich Ihnen nochmals gesondert Informationen zusammengestellt, welche Sie hier finden.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafbarkeit der fahrlässigen Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Wichtig ist dabei auch die Rolle der zivilrechtlichen Ansprüche, da die Geschädigten häufig Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Beachten Sie, dass die Eintragung von Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen auch im einfachen Führungszeugnis erscheint, auch wenn Sie zuvor nie polizeilich in Erscheinung getreten sind. Auch Geldstrafen können beträchtliche negative Folgen nach sich ziehen. Hier ist die gewerberechtliche Frage der Zuverlässigkeit zu nennen.
Verteidigungsstrategien
In der Verteidigung gegen Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung wird oft argumentiert, dass der Angeklagte die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat oder dass der eingetretene Schaden nicht vorhersehbar war. Auch der Nachweis, dass der Schaden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt eingetreten wäre, kann entlastend wirken. An erster Stelle steht immer eine umfangreiche Sachverhaltsaufnahme mit dem Mandanten und die Akteneinsicht in die Ermittlungsakten.
Wir nehmen Ihnen hierbei die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden ab. Grundsätzlich läuft die Bearbeitung über unser Büro, d.h. Sie müssen sich als Beschuldigter nicht auf eine unangenehme Befragung durch die Polizei einlassen. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigererklärung, um das Verfahren für Sie schnell und erfolgreich zu beenden. Dieses sollte zumeist in einer Einstellung des Verfahrens gegen Sie enden. Dieses ist stets unser Ziel!
Fristen und Verjährung
Die fahrlässige Körperverletzung ist Die fahrlässige Körperverletzung ist ein sog. relatives Antragsdelikt (§ 230 StGB). Dieses bedeutet, dass der Verletzte einen Strafantrag binnen einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter stellen muss. Es ist jedoch auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft einen fehlenden Strafantrag durch ein sog. besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ersetzt.
Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um ein Privatklagedelikt, bei dem es dem Verletzten freisteht die Verfolgung der Straftat im Wege der Privatklage zu betreiben, was jedoch vor dem Hintergrund des Kostenrisikos tatsächlich nur sehr selten der Fall ist.
Die Verjährungsfrist der fahrlässigen Körperverletzung beträgt fünf Jahre.
Kosten
Die fahrlässige Körperverletzung wird durch Ihre Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen abgedeckt. Wir übernehmen auch gerne die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Auch hierum müssen Sie sich nicht kümmern. Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so können wir Ihnen attraktive Vergütungsvereinbarungen anbieten, um das Verfahren bezahlbar zu halten. Auch hierüber kläre ich Sie unmittelbar in einem ersten Gespräch auf.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Möglichkeiten, sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig zu machen, vielfältig sind und im täglichen Leben häufiger vorkommen, als man vielleicht annimmt. Auch bei diesem Delikt zahlt sich die engagierte Verteidigung aus.
Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung.
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Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.