Die fahrlässige Umweltstraftat

Fahrlässige Umweltdelikte: Was Sie als Unternehmer oder Privatperson wissen sollten

Als Unternehmer oder Privatperson können Sie schneller mit dem Gesetz in Konflikt geraten, als Sie denken – insbesondere wenn es um den Schutz der Umwelt geht. In meiner langjährigen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht sind mir immer wieder Fälle begegnet, in denen Mandanten unbewusst gegen Umweltvorschriften verstoßen haben. Oft ist es die fehlende Kenntnis der komplexen Rechtslage, die zu fahrlässigen Umweltdelikten führt. Doch die Folgen sind meist gravierend – sowohl rechtlich als auch finanziell.

Was sind fahrlässige Umweltdelikte?

Fahrlässige Umweltdelikte liegen vor, wenn jemand durch Nachlässigkeit oder mangelnde Sorgfalt Umweltvorschriften verletzt, ohne dies bewusst zu tun. Anders als bei vorsätzlichen Umweltverstößen fehlt hier der Wille, der Umwelt zu schaden. Dennoch sind die strafrechtlichen Konsequenzen erheblich, da der Gesetzgeber den Schutz der Umwelt sehr streng regelt. Auch ist der Schritt zwischen der Annahme der Ermittlungsbehörden es läge Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor, sehr klein.

Beispiele aus der Praxis:

Unsachgemäße Entsorgung von Abfällen

Ein Unternehmer, der eine kleine Fabrik betreibt, gerät in strafrechtliche Schwierigkeiten, weil er die Abfälle seines Unternehmens nicht vorschriftsgemäß entsorgt hat. Zwar war ihm nicht bewusst, dass die Beauftragung eines günstigen Entsorgungsdienstes, der die Abfälle auf unkontrollierten Deponien entsorgt, rechtswidrig ist – dennoch könnte ihn ein Fahrlässigkeitsvorwurf treffen. Es ist Gegenstand der Verteidigungsstrategie genau die Vorgehensweise zu analysieren. Hat der Unternehmer tatsächlich bei der Auswahl wissen können oder müssen, dass die Entsorgung nicht fachgerecht erfolgt? Im schlimmsten Fall kann dies eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Ich verteidige in diesen Fällen grundsätzlich mit der Prämisse, dass das Verfahren eingestellt wird, ggfs. gegen eine Geldauflage.

Gewässerschutz im Bauwesen

Ein Bauunternehmer wird mit dem Vorwurf konfrontiert, beim Bau einer neuen Wohnanlage gegen den Gewässerschutz verstoßen zu haben. Durch Regenwasser, das über die Baustelle abfließt, gelangten Schadstoffe in einen nahegelegenen Fluss. Auch wenn der Unternehmer keine Absicht hatte, die Umwelt zu schädigen, wird ihm eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vorgeworfen.

Fahrlässige Luftverunreinigung

Ein weiterer Klassiker: Ein Mittelstandsunternehmen lässt seine Anlagen zur Luftreinhaltung über einen längeren Zeitraum ungeprüft, und es kommt zu einer erhöhten Emission von Schadstoffen.

Warum eine rechtliche Beratung unverzichtbar ist

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich in zahlreichen Fällen mit der Verteidigung gegen derartige Vorwürfe befasst. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann hier oft den entscheidenden Unterschied machen. Viele meiner Mandanten wussten schlichtweg nicht, dass sie gegen umweltrechtliche Vorgaben verstoßen haben. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass ein frühzeitiges Eingreifen die Chancen erhöht, die rechtlichen Folgen zu minimieren. Ich erarbeite bereits im Ermittlungsverfahren mit dem Mandanten eine Verteidigererklärung mit der Darstellung der Umstände aus der Sicht des Mandanten. Hierbei erfolgt eine umfangreiche Darstellung des Sachverhalts, aber auch der rechtlichen Aspekte des Einzelfalls, um so den Grundstein für eine Einstellung des Verfahrens zu legen.

Wie sollten Unternehmer sich vor fahrlässigen Umweltdelikten schützen?

Die Umweltgesetze in Deutschland sind klar und streng, und dies aus gutem Grund. Wer gegen Umweltvorschriften verstößt, riskiert hohe Geldbußen, strafrechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall den Verlust seiner wirtschaftlichen Existenz. Besonders Unternehmen stehen hier im Fokus, da sie durch ihre Produktion, Entsorgung und Betriebsabläufe häufig in Berührung mit Vorschriften des Umweltstrafrechts kommen. In meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht habe ich immer wieder Mandanten vertreten, die sich unbewusst in schwierige Situationen gebracht haben, weil sie den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht wurden.

Unternehmer sollten daher nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen bestrebt sein, ihre betriebliche Verantwortung im Bereich des Umweltschutzes ernst zu nehmen.

Ernsthafte Konsequenzen fahrlässiger Umweltdelikte

Werden Umweltvorschriften fahrlässig verletzt, können die rechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sein. Neben empfindlichen Geldstrafen drohen auch strafrechtliche Sanktionen, wie Freiheitsstrafen oder hohe Geldstrafen. Die relevanten Strafnormen im Umweltstrafrecht umfassen insbesondere folgende Fahrlässigkeitsdelikte:

§ 324 Abs. 3 / § 324a Abs. 3 StGB (Gewässerverunreinigung/Bodenverunreinigung): Fahrlässige Verunreinigungen von Gewässern oder Böden können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

§ 325 StGB (Luftverunreinigung): Fahrlässige Emissionen, die Luft und Umwelt belasten, können zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen führen.

§ 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen): Auch die fahrlässige Entsorgung gefährlicher Abfälle kann strafrechtlich verfolgt werden und hohe Strafen (Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren) nach sich ziehen.

Unternehmer müssen sich bewusst sein, dass die Verantwortung für Umweltschäden oft nicht delegiert werden kann. Selbst wenn Mitarbeiter oder externe Dienstleister die eigentlichen Handlungen vornehmen, bleibt die Verantwortung in der Regel bei der Unternehmensführung.

Sollten Sie dennoch mit dem Vorwurf eines fahrlässigen Umweltdelikts konfrontiert werden, ist es wichtig, frühzeitig juristischen Beistand zu suchen. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in solchen Fällen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite.

Auch wenn ein fahrlässiges Umweltdelikt schnell als unabsichtlicher Fehler abgetan wird, sind die rechtlichen Konsequenzen oft ernst. Als langjähriger Strafverteidiger mit Schwerpunkt Umweltstrafrecht habe ich erlebt, dass eine sorgfältige Vorbereitung und präventive Maßnahmen der beste Schutz sind. Unternehmen sollten ihre Umweltverantwortung nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr ernst nehmen. Wenn Sie jedoch bereits in einen solchen Fall verwickelt sind, ist es entscheidend, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Sie sollten zunächst bei dem Vorwurf von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und uns als erfahrene Strafverteidiger hinzuziehen. Sollten Sie eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf der Umweltstraftat erhalten haben, so senden Sie mir diesen per E-Mail zu, um die Möglichkeiten einer Verteidigung und der notwendigen Erstmaßnahmen zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist.

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