
Fahrlässige Brandstiftung – Strafen, Ermittlungsverfahren & Verteidigung
Ein unbeaufsichtigtes Feuer, eine vergessene Zigarette oder eine technische Nachlässigkeit – schnell kann der Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung im Raum stehen. Was vielen nicht bewusst ist: Auch ohne Vorsatz kann ein Feuer strafrechtlich gravierende Folgen haben. Häufig sitzt der Schock noch in den Knochen. Ein Brand! Nun erwartet Sie unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren. Was Sie tun können und was möglicherweise auf Sie zukommen kann erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, sollten Sie schnell handeln – und einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Hierbei spielt die örtliche Entfernung keine Rolle. Eine erste Einschätzung und die notwendigen Verhaltenstipps erhalten Sie sofort von mir am Telefon oder per Email.
Bitte beachten Sie, dass die Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Branstiftung häufig eine sehr hohe mediale Aufmerksamkeit haben. Sie benötigen daher einen erfahrenen Verteidiger, auch was den Umgang mit der Presse angeht. Zudem sind die Verfahren zumeist durch Gutachten von Sachverständige geprägt. Auch hier sollte Ihr Verteidiger bereits Erfahrung im Umgang mit Brandgutachten haben.
Kann man sich eigentlich selbst verteidigen?
Natürlich kann man sich bei dem Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung selbst verteidigen. Es handelt sich nicht zwingend einen Fall der notwenigen Verteidigung. Sinnvoll ist es sicherlich nicht, da Sie selten eine zutreffende Einschätzung der Beweislage oder der tatsächlichen Möglichkeiten der Verteidigung zutreffend beurteilen können. Beschuldigte erhalten nur eine beschränkte Akteneinsicht, was die eigene Verteidigung nicht einfacher macht.
Was ist fahrlässige Brandstiftung? (§ 306d StGB)
Fahrlässige Brandstiftung liegt vor, wenn jemand durch Unachtsamkeit oder Pflichtverletzung einen Brand verursacht, bei dem ein fremdes Gebäude, Fahrzeug, Waldstück oder eine andere Sache von erheblichem Wert beschädigt oder zerstört wird – ohne den Brand vorsätzlich gelegt zu haben.
Beispiele:
Eine Kerze bleibt unbeaufsichtigt in der Nähe von Vorhängen stehen.
Eine glimmende Zigarette wird achtlos weggeworfen.
Ein Heizgerät wird fehlerhaft betrieben.
Ein Grill wird nicht ausreichend beaufsichtigt.
Welche Strafe droht Ihnen bei fahrlässiger Brandstiftung?
Die gesetzliche Strafandrohung hängt von den Folgen des Brandes ab:
§ 306d Abs. 1 StGB
Der Tatbestand sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren lediglich zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Je nach Ausgang des Ermittlungsverfahrens kann der Vorwurf zu einer Eintragung im Führungszeugnis (mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe) oder sogar zu einer Haftstrafe führen.
Was tun bei einer Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung?
Viele Mandanten denken: „Ich habe das doch nicht mit Absicht gemacht.“
Aber genau das ist der Punkt: Auch unbeabsichtigte Fehler können strafbar sein. An dieser Stelle ist der Drang der Beschuldigten sich gegenüber der Polizei zu erklären besonders groß und leider nur sehr selten hilfreich. Daher:
Ihre ersten Schritte:
- Keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
– Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft der beste Schutz. - Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
– Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und Fehler im Verfahren aufdecken. - Vermeiden Sie Selbstbelastung.
– Auch gut gemeinte Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden.
Ihre Verteidigung – engagiert und diskret
Wir vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet, die wegen Brandstiftung – ob vorsätzlich oder fahrlässig – beschuldigt oder bereits angeklagt wurden. Wenden Sie sich telefonisch oder per Email unmittelbar an mich.
- Akteneinsicht & Prüfung der Beweislage
- Kontakt mit Polizei & Staatsanwaltschaft
- Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
- Begleitung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
Jetzt handeln – wir helfen Ihnen weiter
Wenn Ihnen fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird, geht es um mehr als nur eine Geldstrafe. Beruf, Führungszeugnis und persönliche Freiheit können betroffen sein. Lassen Sie sich professionell beraten – bevor es zu spät ist.
Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung.
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