Fahrlässige Brandstiftung Weihnachtskranz

Rechtsanwalt Scharrmann im Büro in Essen
Rechtsanwalt Scharrmann

Fahrlässige Brandstiftung durch Weihnachtskranz oder Kerzen

Die Adventszeit ist jedes Jahr wieder eine Mischung aus Besinnlichkeit, Plätzchenduft und einem Meer aus Kerzen. Kaum jemand denkt in diesem Moment daran, dass der liebevoll dekorierte Weihnachtskranz ein erhebliches Brandrisiko darstellt. Doch genau das zeigt sich in meiner strafrechtlichen Praxis jedes Jahr aufs Neue: Ein einziger unbeaufsichtigter Moment, eine Kerze, die „noch ganz kurz“ brennen darf, ein Kranz, der seit der zweiten Adventswoche staubtrocken geworden ist – und plötzlich befindet man sich mitten in einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Dass niemand vorsätzlich sein Wohnzimmer abfackeln möchte, versteht sich von selbst. Aber das Strafrecht fragt nicht nach festlicher Stimmung, Weihnachtsstress oder guter Absicht, sondern ausschließlich danach, ob der Brand vorhersehbar und vermeidbar war.

Genau hier beginnt das Problem: Ein Brand durch einen Weihnachtskranz ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft keineswegs ein „Unglück“, sondern in vielen Fällen ein klassisches Beispiel für fahrlässiges Verhalten in der eigenen Wohnung. In meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht, seit zwei Jahrzehnten ausschließlich in der Strafverteidigung aktiv und seit Jahren FOCUS-Topanwalt, erlebe ich jedes Jahr erneut Ermittlungen, bei denen Mandanten völlig überrascht reagieren. Viele sagen mir später: „Ich hätte nie gedacht, dass man dafür wirklich strafrechtlich belangt wird.“ Der Einsatz der Feuerwehr ist meist bereits ein Schock. Der Schaden geht schnell in die Tausende Euro. Doch tatsächlich hat sich die Rechtsprechung in diesem Bereich verschärft, und auch Versicherungen üben zunehmend Druck aus, indem sie Brandgutachten anfordern oder Zweifel an der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt äußern.

Besonders tückisch ist, dass ein Weihnachtsbrand häufig innerhalb von Sekunden entsteht. Ein Adventskranz, der schon leicht trocken geworden ist, brennt nicht langsam an, sondern regelrecht explosionsartig. Ein Funke, ein umfallendes Teelicht, ein leicht schief stehender Kerzenhalter oder ein Luftzug durchs geöffnete Fenster – und schon steht der Esstisch in Flammen. In vielen Fällen ist der Brandherd nicht einmal mehr eindeutig rekonstruierbar. Das klingt für Betroffene im ersten Moment hoffnungsvoll, führt in der Praxis jedoch oft dazu, dass Ermittler die naheliegendste Ursache annehmen: die offen brennende Kerze. Der Weg zur fahrlässigen Brandstiftung nach § 306d StGB ist dann nicht weit, und die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren meist ohne Zögern ein. Gerade bei Bränden werden diese Maßnahmen zunächst eingeleitet und durch unbedachte Angaben vor Ort kommt man in die Rolle des Beschuldigten.

Ein solcher Vorwurf wiegt schwerer, als viele vermuten. Schon der Brand in der eigenen Wohnung reicht aus, um sich strafbar zu machen – es spielt keine Rolle, ob das Gebäude einem selbst gehört oder nicht. Kommen dann noch Rauchvergiftungen bei Nachbarn oder Ersthelfern, verletzt sich ein Feuerwehrmann oder atmet jemand in der Hausgemeinschaft Rauch ein, stehen zusätzlich Delikte wie fahrlässige Körperverletzung im Raum. In Extremfällen, etwa in Mehrfamilienhäusern mit älteren oder gesundheitlich vorbelasteten Bewohnern, kann sogar ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB drohen. Viele Mandanten empfinden diese Vorwürfe als vollkommen überzogen, doch strafrechtlich zählen nicht Gefühle, sondern objektive Gefahrenlagen.

Der Ablauf dieser Verfahren ist fast immer derselbe: Die Feuerwehr löscht, die Polizei sichert die Brandstelle und nimmt erste Aussagen auf, und bereits vor Ort wird man – oft noch unter Schock – als Beschuldigter belehrt. Viele Betroffene reden in diesem Moment zu viel, aus Angst, Scham oder dem Bedürfnis, die Sache sofort „klarzustellen“. Aus meiner Beratungspraxis kann ich jedoch sagen: Genau hier passieren die größten Fehler. Ein spontaner Satz wie „Ich war nur kurz draußen“ oder „Ich dachte, der Kranz wäre noch nicht so trocken“ wirkt im späteren Verfahren meist belastend und spielt den Ermittlern in die Hände. Wer in dieser Situation schweigt, macht alles richtig – auch wenn es in der Stresssituation schwerfällt. Sie müssen auch keinen Angehörigen in die Gefahr einer Strafverfolgung bringen.

Eine aktive Verteidigung bei Fahrlässigkeitsdelikten ist entscheidend. Die Brandursachenermittlung ist oft fehleranfällig, und auch Feuerwehr- oder Kriminaltechnikgutachten können ungenaue Annahmen enthalten. Kleine Details – etwa die Frage, ob ein technisches Gerät eine alternative Brandquelle darstellte, wie lange die Kerzen tatsächlich brannten, ob Fenster geöffnet waren oder ob Löschversuche Einfluss auf die Spurenlage hatten – können den entscheidenden Unterschied machen. Hierfür muss man sich jedoch aktiv mit der Spurenlage und dem Verfahren beschäftigen.

Für Betroffene bleibt wichtig: Ein Brand durch einen Adventskranz bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Aber ohne professionelle Verteidigung unterschätzen viele, wie schnell aus einem vermeintlich kleinen Missgeschick ein komplexes Strafverfahren wird. Genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten – jemanden, der die Dynamik solcher Ermittlungen kennt, regelmäßig mit Brandgutachtern arbeitet und weiß, wie man in Fahrlässigkeitsverfahren strategisch vorgeht. Als bundesweit tätiger Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Mandanten genau in solchen Momenten: sachlich, effektiv und mit der Erfahrung aus vielen unterschiedlichen Brandfällen.

Auch wenn die Adventszeit besinnlich sein sollte, endet sie für manche Menschen abrupt mit Blaulicht und strafrechtlichen Vorwürfen. Wenn Ihnen ein fahrlässiger Weihnachtsbrand vorgeworfen wird, sollten Sie wissen: Sie stehen damit nicht allein – und es gibt gute Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Entscheidend ist, frühzeitig richtig zu handeln, zu schweigen und die Verteidigung in professionelle Hände zu legen. Den Rest erledigen wir gemeinsam – damit aus einem missglückten Dezemberabend kein dauerhaftes strafrechtliches Problem wird.

Jetzt handeln – wir helfen Ihnen weiter

Wenn Ihnen fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird, geht es um mehr als nur eine Geldstrafe. Beruf, Führungszeugnis und persönliche Freiheit können betroffen sein. Lassen Sie sich professionell beraten – bevor es zu spät ist.

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RA Scharrmann
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