
Fahrlässige Körperverletzung durch Handy-Nutzung im Straßenverkehr – Strafbarkeit und Folgen
Ein Moment der Ablenkung – schwerwiegende Folgen
Das Smartphone ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – doch seine Nutzung während der Autofahrt kann schwerwiegende rechtliche und menschliche Konsequenzen haben. Der Bußgeldkatalog sieht bereits einen teuren Verstoß für Verkehrsteilnehmer ausdrücklich vor. Wer jedoch beim Fahren abgelenkt ist und dadurch einen Unfall verursacht, macht sich unter Umständen nicht nur ordnungswidrig, sondern strafbar – insbesondere, wenn andere Personen verletzt werden. In solchen Fällen steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung im Raum im Raum. Inzwischen ist die Ablenkung durch das Mobiltelefon zu einer Hauptverkehrsunfallursache geworden.
Doch was genau bedeutet das für Sie als Verkehrsteilnehmer? Was droht im schlimmsten Fall, und wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in eine solche Situation geraten?
Was ist fahrlässige Körperverletzung?
Nach § 229 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer durch Fahrlässigkeit einen anderen am Körper oder an der Gesundheit schädigt. Im Gegensatz zur vorsätzlichen Körperverletzung geht es hier nicht darum, dass jemand absichtlich oder wissentlich eine andere Person verletzen wollte – vielmehr steht die Sorgfaltspflichtverletzung im Vordergrund. Führte der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht zur Körperverletzung des weiteren Beteiligten?
Im Straßenverkehr gilt: Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt eine besondere Verantwortung. Ablenkungen, insbesondere durch Handy-Nutzung, werden als Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewertet – insbesondere dann, wenn es infolgedessen zu einem Unfall kommt. In der Regel haben -gerichte und Staatsanwaltschaften kein Verständnis für die kurze Benutzung des Handys und reagieren entsprechend. Je schwerer der Unfall und die Unfallfolgen, je weniger Verständnis wird hierfür aufgebracht.
Handy am Steuer: Nicht nur eine Ordnungswidrigkeit
Zwar ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt gemäß § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Kommt es jedoch dadurch zu einem Unfall mit Personenschaden, geht es schnell in den Bereich des Strafrechts über – konkret: fahrlässige Körperverletzung.
Typische Situationen:
- Lesen oder Schreiben von Nachrichten (z. B. WhatsApp, Twitter und Co.)
- Bedienung von Apps während der Fahrt
- Scrollen durch soziale Medien
- Abgelenktes Telefonieren ohne Freisprechanlage
- Blick auf das Display statt auf die Straße
Wann liegt eine strafbare Fahrlässigkeit vor?
Eine Strafbarkeit setzt voraus, dass:
- Eine Pflicht zur Sorgfalt verletzt wurde – also z. B. das Verbot der Handy-Nutzung während der Fahrt ignoriert wurde.
- Ein kausaler Zusammenhang besteht – also die Ablenkung tatsächlich zum Unfall geführt hat.
- Ein Gesundheitsschaden bei einer anderen Person entstanden ist – auch leichte Verletzungen reichen bereits aus.
- Die Verletzung vorhersehbar und vermeidbar war.
Beispiel:
Sie tippen während der Fahrt eine kurze Nachricht und übersehen dabei, dass das vorausfahrende Auto bremst. Sie fahren auf, die andere Person erleidet ein Schleudertrauma. In diesem Fall kann Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden – auch wenn Sie niemanden absichtlich verletzen wollten.
Welche Strafen drohen?
Nach § 229 StGB droht bei fahrlässiger Körperverletzung:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Die genaue Strafe hängt unter anderem ab von:
- Der Schwere der Verletzung
- Ihrem bisherigen Verhalten im Straßenverkehr
- Ob Sie Reue zeigen und kooperieren
- Ob ein Schuldeingeständnis vorliegt
- Ob es sich um einen einmaligen Vorfall handelt
- Wie schwer der Verstoß ist
Zusätzlich kann es zu verkehrsrechtlichen Konsequenzen kommen:
- Fahrverbot oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis
- Punkte in Flensburg
- Auswirkungen auf Ihre Versicherung (Rückstufung, Regress)
Häufig kommt an dieser Stelle der Beratung die Frage auf, ob der Mandant oder die Mandantin unmittelbar die Fahrerlaubnis abgeben müssen.
Meist ist dieses nicht der Fall. Bei einfachen und übersichtlichen Verletzungen verbleibt der Führerschein zumindest zunächst bei Ihnen. Auch hier gilt, dass der schwere Verkehrsunfall mit schweren Folgen auch zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Dieses gilt insbesondere im Fall der fahrlässigen Tötung durch Ablenkung.
Wie sollten Sie sich im Ernstfall verhalten?
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wegen Handy-Nutzung erhalten, gilt:
- Schweigen ist Ihr gutes Recht. Geben Sie keine unüberlegten Aussagen gegenüber der Polizei ab – schon ein „Ich hab nur kurz geschaut“ kann juristisch gegen Sie verwendet werden.
- Sichern Sie Beweise, z. B. Dashcam-Aufnahmen oder Zeugen. Schreiben Sie für Ihren Strafverteidiger ein Gedächtnisprotokoll.
- Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht und/oder Verkehrsrecht. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein.
- Kooperieren Sie, aber nur im Rahmen anwaltlich abgestimmter Kommunikation. Sie sind nicht verpflichtet den PIN Ihres Mobiltelefon herauszugeben.
Was kann ein Anwalt für Sie tun?
Ein erfahrener Verteidiger prüft, ob tatsächlich eine strafbare Fahrlässigkeit vorliegt – und ob der Kausalzusammenhang zwischen Ablenkung und Unfall überhaupt nachgewiesen werden kann. Häufig beruhen die Vorwürfe auf Indizien, die einer kritischen juristischen Bewertung nicht standhalten.
Außerdem kann durch eine frühzeitige Einlassung in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder Geldauflage erreicht werden (§§ 153, 153a StPO) – insbesondere bei Ersttätern ohne Vorstrafen.
Kleine Unachtsamkeit – große rechtliche Folgen
Handy-Nutzung im Straßenverkehr ist keine Lappalie. Kommt es zu einem Unfall mit Verletzten, drohen empfindliche Strafen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wer betroffen ist, sollte sich nicht auf sein Bauchgefühl verlassen, sondern rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert ist, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen mit juristischer Erfahrung, Diskretion und Engagement zur Seite – vom Ermittlungsverfahren bis zur möglichen Hauptverhandlung.
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