Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Leitfaden für Betroffene
Das Fahren im Straßenverkehr ist mit einer großen Verantwortung verbunden, da selbst kleine Unachtsamkeiten erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst bergen. Besonders schwerwiegend wird es, wenn ein Fahrfehler oder eine Nachlässigkeit zu einer Gefährdung für Leib und Leben führt. Der Straftatbestand der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung, geregelt in § 315c des Strafgesetzbuches (StGB), ist ein besonders ernster Vorwurf, der schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
In diesem Artikel werde ich als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Ihnen detailliert erläutern, was fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung bedeutet, welche Situationen häufig dazu führen, welche Strafen drohen und wie Sie sich im Falle einer Anklage verteidigen können.
Was ist fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung?
Nach § 315c StGB handelt es sich bei der Straßenverkehrsgefährdung um eine Straftat, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden kann. Sie liegt vor, wenn jemand im Straßenverkehr durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten eine konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert verursacht.
Im Gegensatz zu vorsätzlichem Handeln – bei dem der Fahrer bewusst rücksichtslos und verkehrswidrig agiert – liegt bei der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt vor, die unabsichtlich geschieht. Das bedeutet, dass der Fahrer die Gefährdung hätte erkennen können und müssen, dies aber aufgrund von Unachtsamkeit oder falscher Einschätzung der Situation unterlassen hat.
Ein Beispiel für vorsätzliches Verhalten wäre das absichtliche Fahren unter Alkoholeinfluss trotz eines Verbots oder das riskante Überholen in einer gefährlichen Kurve. Dagegen ist fahrlässiges Verhalten oft das Ergebnis von Missverständnissen, Fehlurteilen oder Unachtsamkeiten.
Typische Fälle der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung
Es gibt viele verschiedene Situationen, in denen eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs auftreten kann. Die häufigsten Fälle, die in der Praxis vorkommen, sind:
Missachtung von Verkehrsregeln
Eine der häufigsten Ursachen für den Vorwurf fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung ist die Missachtung grundlegender Verkehrsregeln, wie das Überfahren einer roten Ampel, das Missachten von Vorfahrtsregelungen oder das Überholen bei unklarer Verkehrslage. Wenn dadurch fast ein Unfall entsteht oder sogar jemand verletzt wird, kann der Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung im Raum stehen.
Überhöhte Geschwindigkeit
Wenn ein Fahrzeugführer die Geschwindigkeit falsch einschätzt und in einer unübersichtlichen oder gefährlichen Situation zu schnell fährt, kann dies als grob verkehrswidriges Verhalten gewertet werden. Besonders, wenn eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung beinahe zu einem Unfall führt, liegt eine konkrete Gefahr vor.
Alkohol oder Drogen am Steuer
Schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bei gleichzeitigen Auffälligkeiten im Fahrverhalten (z. B. Schlangenlinien fahren) eine Straßenverkehrsgefährdung vorliegen. Gleiches gilt bei der Einnahme von Drogen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. In diesen Fällen wird oft nicht nur die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, sondern auch die potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als fahrlässiges Verhalten gewertet.
Ablenkung durch Handys oder andere Geräte
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist nach § 23 StVO verboten, da sie eine erhebliche Ablenkung darstellt. Wenn diese Ablenkung zu einer Gefahrensituation führt – etwa weil der Fahrer ein anderes Fahrzeug übersieht oder zu spät auf eine Verkehrssituation reagiert – kann dies als fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung angesehen werden. Man gerät von einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 100 Euro zu einem echten Straftatbestand mit hohen Geldstrafen und ggfs, einer Eintragung in das Führungszeugnis.
Ungeeignete Wetterbedingungen
Bei extremen Witterungsbedingungen wie starkem Regen, Schnee oder Glatteis müssen Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig fahren. Wer in solchen Situationen nicht seine Fahrweise anpasst und dadurch eine Gefahrensituation herbeiführt, kann ebenfalls wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung belangt werden.
Die rechtliche Grundlage nach § 315c StGB
Der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung ist in § 315c StGB geregelt. Die Norm sieht eine Strafe für Personen vor, die durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr eine konkrete Gefahr für andere Menschen oder bedeutende Sachwerte verursachen. Auch fahrlässiges Handeln kann nach § 315c Abs. 3 StGB bestraft werden, wenn der Täter die Gefahr hätte voraussehen und vermeiden können.
Dabei wird jedoch zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln unterschieden. Fahrlässiges Verhalten wird in der Regel milder bestraft, allerdings kann es immer noch schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt oder Menschen verletzt werden.
Die mögliche Strafe für fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung beträgt: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Zusätzlich drohen ein Fahrverbot zwischen einem und sechs Monaten oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. In schwereren Fällen kann der Täter auch zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet werden, bevor er seine Fahrerlaubnis zurückerhält. Diese Anordnung ergeht in den Einzelfällen durch die zuständigen Straßenverkehrsämter.
Welche Folgen kann eine Verurteilung haben?
Neben der eigentlichen Strafe gibt es weitere Konsequenzen, die eine Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung mit sich bringen kann. Besonders relevant sind:
Entzug der Fahrerlaubnis
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine der gravierendsten Folgen für Betroffene. Sie kann für mehrere Monate oder Jahre entzogen werden, was vor allem für Berufskraftfahrer oder Personen, die auf ihr Auto angewiesen sind, existenzielle Folgen haben kann.
Punkte in Flensburg
Neben der strafrechtlichen Verurteilung werden in der Regel auch Punkte im Fahreignungsregister (umgangssprachlich: „Punkte in Flensburg“) eingetragen. Bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl droht ebenfalls der Führerscheinentzug.
Verteidigungsstrategien bei fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung
Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich meinen Mandanten zur Seite, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Strafe zu minimieren. Im Rahmen einer Beschuldigung oder schon der Anklage wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ist es besonders wichtig, die genauen Umstände des Falles zu analysieren. Hier einige Ansätze, die in der Verteidigung erfolgversprechend sein können:
Anfechtung der Fahrlässigkeit
Eine mögliche Verteidigungsstrategie besteht darin, die Fahrlässigkeit an sich infrage zu stellen. Es muss geprüft werden, ob der Fahrer tatsächlich die Gefahr hätte erkennen müssen oder ob die Situation so außergewöhnlich war, dass ihm kein Vorwurf zu machen ist.
Zweifel an der konkreten Gefahr
Eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung setzt eine konkrete Gefahr für andere Personen oder bedeutende Sachwerte voraus. Wenn die Verteidigung darlegen kann, dass diese Gefahr nicht gegeben war, kann dies zu einem Freispruch oder einer milderen Strafe führen.
Entlastung durch Beweise
Zeugen, Dashcam-Aufnahmen oder andere Beweismittel können herangezogen werden, um die Vorwürfe zu entkräften oder zumindest den Schweregrad der Gefährdung zu relativieren.
Verweis auf mildernde Umstände
Wenn der Vorwurf der Fahrlässigkeit gerechtfertigt ist, können mildernde Umstände (etwa das Verhalten nach der Tat, Vorstrafenfreiheit oder besondere persönliche Verhältnisse) berücksichtigt werden, um das Strafmaß zu reduzieren.
Was tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Wenn Sie beschuldigt werden, fahrlässig eine Straßenverkehrsgefährdung verursacht zu haben, sollten Sie schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen. Wichtig ist zunächst keine Angaben zu machen! Schweigen Sie! Eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts und eine frühzeitige Verteidigungsstrategie sind entscheidend, um die möglichen Konsequenzen zu minimieren. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Verkehrsdelikten stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Zögern Sie nicht, mich für eine Erstberatung zu kontaktieren, damit wir gemeinsam Ihre individuelle Situation besprechen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln können.
Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung.
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