Fahrlässige Tötung unter Alkoholeinfluss

Strafrechtliche Konsequenzen und die Möglichkeiten der Verteidigung

Fahrlässige Tötung unter Alkoholeinfluss ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der weitreichende rechtliche und moralische Implikationen hat. In Deutschland wird fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB geahndet, und wenn sie unter Alkoholeinfluss begangen wird, verschärfen sich die Umstände erheblich.

Für einen Angeklagten ist die Aussicht auf ein faires Verfahren von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn es um die Frage einer möglichen Strafaussetzung zur Bewährung geht. Dieser Artikel beleuchtet die strafrechtlichen Konsequenzen und die Möglichkeiten der Verteidigung aus der Perspektive eines Fachanwalts für Strafrecht, welcher auf eine langjährige Erfahrung im Zusammenhang auf die Strafverteidigung in Tötungsdelikten zurückgreifen kann.

Fahrlässige Tötung unter Alkoholeinfluss: Die rechtlichen Grundlagen

Fahrlässige Tötung wird im Strafgesetzbuch (StGB) in § 222 behandelt, dieser lautet:

„Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wird die Tat unter Alkoholeinfluss begangen, kommen weitere relevante Bestimmungen ins Spiel, wie zum Beispiel § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Diese können die Strafe erheblich erhöhen, da sie den Tatbestand der Fahrlässigkeit verschärfen. Strafrechtlicher sprechen in diesem Zusammenhang von einer tateinheitlichen Begehungsweise.

Der Einfluss von Alkohol auf die Fahrlässigkeit:

Alkohol beeinflusst die Fahrtüchtigkeit erheblich und kann zu einer Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, der Wahrnehmung und der Entscheidungsfindung führen. In der Rechtsprechung gilt, dass ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille bei auffälligen Fahrfehlern oder ab 1,1 Promille generell von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. Bei einem Unfall mit Todesfolge unter Alkoholeinfluss wird dem Fahrer regelmäßig eine besonders schwere Fahrlässigkeit vorgeworfen, da er durch das Führen eines Fahrzeugs in einem alkoholisierten Zustand eine erhebliche Gefahr für andere geschaffen hat.

Strafrechtliche Konsequenzen:

Die strafrechtlichen Konsequenzen einer fahrlässigen Tötung unter Alkoholeinfluss sind gravierend. Neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe können weitere Maßnahmen wie der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) hinzukommen. 

In besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn mehrere Personen getötet wurden oder der Täter bereits vorbestraft ist, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Strafe kann in solchen Fällen enorm hoch ausfallen,  wenn der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB oder einer ähnlichen Vorschrift miterfüllt ist.

Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen und Chancen:

Eine zentrale Frage im Rahmen der Verteidigung ist, ob die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Gemäß § 56 StGB kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte keine weiteren Straftaten begehen wird und die Verbüßung der Strafe nicht erforderlich ist, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.

Aus Sicht eines Fachanwalts für Strafrecht spielen bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle:

1. Persönliche Verhältnisse des Angeklagten: Der Angeklagte sollte keine erhebliche Vorstrafenbelastung haben und muss sich kooperativ zeigen, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Alkohol- oder Fahreignungsseminar. Wir stellen in einer Verteidigererklärung Ihre persönliche Verhältnisse umfangreich vor. Dieses hat den Vorteil, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft einen geordneten und gut vorbereiteten Eidruck Ihres bisherigen Lebens erhalten. 

2. Reue und Schuldeinsicht: Eine aufrichtige Reue und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, wirken sich positiv auf die Entscheidung des Gerichts aus, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Der Angeklagte muss im Rahmen des Verfahrens deutlich machen, dass er die Konsequenzen seines Handelns versteht und gewillt ist, sich zukünftig gesetzeskonform zu verhalten. Hier bieten sich auch zivilrechtliche Lösungen an, wenn dieses möglich ist.

3. Tatschwere und Tatfolgen: Je schwerwiegender die Tat und ihre Folgen, desto schwieriger wird es, eine Bewährungsstrafe zu erwirken. Hierbei spielen sowohl die Anzahl der Opfer als auch die Umstände des Unfalls eine Rolle. 

4. Präventive Wirkung: Das Gericht wird auch prüfen, ob eine Bewährungsstrafe aus generalpräventiven Gründen vertretbar ist, das heißt, ob die Aussetzung der Strafe zur Bewährung eine abschreckende Wirkung auf die Allgemeinheit hat. Gerade im Zusammenhang mit einer Alkoholisierung tritt dieser Punkt häufig in den Vordergrund.

Verteidigungsstrategie des Fachanwalts für Strafrecht oder eines Strafverteidigers:

Die Verteidigungsstrategie bei fahrlässiger Tötung unter Alkoholeinfluss erfordert ein tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Abwägung der individuellen Umstände des Falls. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht wird folgende Schritte unternehmen:

1. Umfassende Analyse der Beweislage: Der Anwalt wird die Ermittlungsakte genau prüfen, insbesondere die Ergebnisse der Blutalkoholuntersuchung, Zeugenaussagen und Gutachten zur Unfallrekonstruktion. Ziel ist es, Schwachstellen in der Beweiskette oder entlastende Umstände zu identifizieren.

2. Verhandlung einer Bewährungsstrafe: Wir werden in geeigneten Fällen versuchen, durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Bewährungsstrafe zu erwirken. Hierbei ist es wichtig, die mildernden Umstände wie die persönliche Situation des Angeklagten und seine Reue herauszustellen.

3. Vorbereitung auf die Hauptverhandlung: Eine gründliche Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ist essenziell und in jedem Verfahren verständlich für uns. Der Angeklagte muss seine Verteidigungsstrategie kennen und in der Lage sein, vor Gericht glaubwürdig und überzeugend aufzutreten. Der Anwalt wird dabei helfen, die richtigen Worte zu finden und eventuelle Fragen des Gerichts vorzubereiten. In vielen Fällen bereiten wir eine schriftliche Einlassung für die Hauptverhandlung mit Ihnen vor. Wir setzen damit den Grundstein für eine erfolgreich Verteidigung in der Hauptverhandlung.

4. Anfechtung des Urteils: Sollte das Urteil zu Ungunsten des Mandanten ausfallen, können wir für Sie in Erwägung ziehen, Rechtsmittel einzulegen, zum Beispiel Berufung oder Revision. Dabei wird geprüft, ob Verfahrensfehler vorlagen oder das Urteil inhaltlich angreifbar ist.

Fazit:

Fahrlässige Tötung unter Alkoholeinfluss ist eine schwerwiegende Straftat mit gravierenden rechtlichen Konsequenzen für Sie. Wir müssen für Sie um eine Bewährung im Falle der Verurteilung kämpfen. Die Rolle des Fachanwalts für Strafrecht ist in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung, um eine gerechte und angemessene Strafe zu erreichen. Durch eine sorgfältige Analyse der Beweislage, eine geschickte Verhandlungsstrategie und eine überzeugende Verteidigung kann es gelingen, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erwirken und dem Angeklagten eine zweite Chance zu ermöglichen. Dennoch bleibt jeder Fall individuell, und die Erfolgsaussichten hängen stark von den jeweiligen Umständen und der Qualität der Verteidigung ab.

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft möchte Sie vernehmen, um Informationen zu sammeln, die im weiteren Verlauf des Verfahrens verwendet werden können. In dieser Phase ist es entscheidend, klug zu handeln und professionelle rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sind mit der Vorladung förmlich in den Status des Beschuldigten gekommen und können von den oben genannten Rechten Gebrauch machen. 

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RA Scharrmann
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