Tödlicher Unfall in der Landwirtschaft
Ein tragischer Unfall auf dem Bauernhof – und plötzlich steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB im Raum. Gerade in der Landwirtschaft, wo mit schweren Maschinen gearbeitet wird, passieren leider immer wieder tödliche Unfälle. Die Betroffenen sind dann nicht nur emotional tief erschüttert, sondern sehen sich zusätzlich mit einem Strafverfahren konfrontiert.
Ich vertrete regelmäßig Landwirte, Hofbetreiber und Familienangehörige, die nach einem tödlichen Unfall auf dem Bauernhof oder Reiterhof als Beschuldigte durch die Ermittlungsbehörden geführt werden. Die Vorwürfe sind meist schwerwiegend – oft verbunden mit Durchsuchungen, Vorladungen und einer öffentlichen Stigmatisierung.
Was bedeutet fahrlässige Tötung in der Landwirtschaft konkret?
Die Strafvorschrift des § 222 StGB betrifft Situationen, in denen ein Mensch ums Leben kommt, ohne dass ein Vorsatz vorlag, aber weil Sorgfaltspflichten verletzt wurden. In der Landwirtschaft betrifft das zum Beispiel:
• einen tödlichen Unfall mit dem Traktor oder Mähdrescher
• das Übersehen eines Kindes beim Rangieren auf dem Hof
• eine ungesicherte Güllegrube oder Grube, in die jemand stürzt
• Arbeitsunfälle mit Familienangehörigen oder Mitarbeitern, z. B. bei der Heuernte oder Stallarbeit
• mangelnde Absicherung und Wartung von Maschinen, Geräten oder Tieren
Das Strafrecht unterscheidet nicht danach, wie tragisch oder menschlich verständlich ein Unfall war. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorlag, die den Tod verursacht hat – und genau das ist regelmäßig Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Es werden zumeist bereits im Ermittlungsverfahren Gutachten eingeholt, um den Sachverhalt aufzuklären.
Welche Strafe droht bei § 222 StGB?
Die fahrlässige Tötung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In der Praxis kann das auch eine Bewährungsstrafe sein. Gerichte können Freiheitsstrafen lediglich bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Aber: Gerade bei tödlichen Unfällen mit Kindern, Jugendlichen oder Mitarbeitern reagieren Ermittlungsbehörden oft besonders empfindlich. Eine starke Verteidigung ist hier unverzichtbar.
Auch zivilrechtliche Konsequenzen wie Schmerzensgeldforderungen oder Regressansprüche können sich anschließen – zusätzlich zur strafrechtlichen Belastung.
Was sollten Landwirte bei polizeilichen Ermittlungen tun?
Wenn Sie als Landwirt oder Hofbesitzer Post von der Polizei bekommen oder gar eine Hausdurchsuchung wegen fahrlässiger Tötung stattfindet, gilt:
• Keine Aussage ohne Anwalt. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern. Eine vorschnelle Äußerung führt in der Regel nicht zu einer Verbesserung der Gesamtlage sondern macht die Verteidigung schwieriger.
• Keine Herausgabe von Passwörtern oder PIN-Codes. Auch hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Es kann nach Rücksprache mit einem Verteidiger immer noch entschieden werden, dass die Passwörter herausgegeben werden.
• Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger. Ein Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist menschlich und strafrechtlich erheblich. Lassen Sie sich frühzeitig kompetent helfen.
Ich übernehme bundesweit Mandate, auch kurzfristig. Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen in ländlichen Regionen ist es sinnvoll, einen erfahrenen Strafverteidiger mit außenstehender Perspektive hinzuzuziehen – auch um Eskalation zu vermeiden.
Sonderfall: Tödlicher Unfall mit Familienangehörigen
Besonders belastend wird es, wenn es sich beim Unfallopfer um ein eigenes Kind, einen Verwandten oder Lebenspartner handelt. Die Ermittlungsbehörden leiten das Verfahren trotzdem meist automatisch ein – auch wenn niemand Anzeige erstattet hat. Ich begleite Mandanten in diesen besonders sensiblen Konstellationen nicht nur juristisch, sondern auch mit Blick auf die psychische Belastung.
Warum frühzeitige Verteidigung so wichtig ist
Ob Traktorunfall mit Todesfolge, Sturz in Güllegrube oder Maschinenunfall auf dem Hof – der Ausgang eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Tötung hängt wesentlich davon ab, wann und wie die Verteidigung beginnt.
Ich werte für Sie die Ermittlungsakte aus, koordiniere die Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft. In fast allen Fällen erarbeite ich mit Ihnen eine sog. Verteidigererklärung, um den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen und die positiven Aspekte für Sie bereits im Ermittlungsverfahren vorzutragen. Für die Hauptverhandlung erarbeiten wir zusätzliche Erklärungen und Beweisanträge, um das Verfahren für sie mitzugestalten. Ziel ist es, eine Anklage möglichst zu vermeiden oder zumindest das Verfahren in einem frühen Stadium zu beeinflussen.
Ihr Ansprechpartner bei Anklage nach tödlichem Unfall auf dem Bauernhof
Sollte bereits eine Anklage gegen Sie erhoben worden sein, so übernehme ich auch gerne in diesem späten Zeitpunkt Ihre Verteidigung. Ich bin seit 20 Jahren als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, bundesweit in bekannten Verfahren aktiv. Meine Kanzlei Louis & Michaelis ist auf Strafrecht spezialisiert, ich selbst bin seit Jahren FOCUS-Topanwalt im Strafrecht.
Wenn Sie oder ein Angehöriger von einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in der Landwirtschaft betroffen sind, nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf:
Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung.
Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht oder unter unseren weiteren Seiten: rechtsanwalt-scharrmann.de, lm-strafrecht.de oder bisschen-strafbar.de

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Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.