Weitere Informationen für Hinterbliebene zur fahrlässigen Tötung
Ein Unfall mit einer Todesfolge hinterlässt bei den Angehörigen und Freunden eine große Lücke, den Verlust eines geliebten Menschen. Häufig vertrauen trauernde Angehörige nur bedingt den Strafverfolgungsbehörden. Ich biete Ihnen die engagierte Vertretung in diesen Verfahren deutschlandweit an.
Die Möglichkeiten der Angehörigen nach der fahrlässigen Tötung?
Verliert man einen Menschen, zu dem man in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, so gehen damit Trauer und Leid einher. Zu den Phasen der Trauer gehört auch die Wut, die besonders häufig und heftig empfunden wird, wenn ein Dritter den Tod des Getöteten verursacht hat.
Die Angehörigen eines getöteten Menschen haben einerseits ein nachvollziehbares Interesse an Genugtuung durch die Bestrafung des Täters und andererseits an Information durch Einsicht in die Unterlagen der Ermittlungsbehörden. Für den einzelnen Hinterbliebenen ist diese Aufgaben allein kaum bis nicht zu stemmen. Alleine die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ohne anwaltliche Hilfe stellt deutschlandweit für den trauernden Angehörigen ein kaum überwindbares Hindernis dar. Durch eine aktive Mitwirkung am gesamten Strafverfahren im Rahmen der sog. Nebenklage ist es möglich, das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu beeinflussen und aktiv mit zu gestalten. Die Befugnisse der Nebenklage wurden in den letzten Jahren deutlich gestärkt. Die Ungewissheit, ob und wenn ja ein Dritter die Verantwortung für den schmerzhaften Verlust trägt, kann durch diese aktive Teilhabe am Verfahren beeinflusst werden.
Die Nebenklage kommt auch bei fahrlässiger Tötung im Rahmen von zum Beispiel Verkehrsunfällen mit rötlichem Ausgang in Betracht. Auch bei den weiteren Möglichkeiten der fahrlässigen Tötung, wie bei einem Arbeitsunfall oder einer fehlerhaften Behandlung kommt die Nebenklagevertretung grundsätzlich in Betracht. Alle auf dieser Seite dargestellten Fallgestaltung der fahrlässigen Tötung bietet den Angehörigen die Möglichkeit aktiv mitzuwirken und den Sachverhalt weitestgehend aufzuklären.
Welche Voraussetzungen müssen für die Nebenklage erfüllt sein?
Zunächst muss ein Mensch durch einen Unfall oder ein Ereignis getötet worden sein. Meist wird dann ein sog. Todesermittlungsverfahren eingeleitet, welches bereits als Vertreter der Hinterbliebenen aktiv mitgestaltet werden kann. Bei Verkehrsunfällen zeigt sich oft schon die Möglichkeit, dass der Unfallgegner als Verursacher in Betracht kommt. Gegen ihn wird dann das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung eingeleitet.
Als weitere Voraussetzung der Nebenklage ist hervorzuheben, dass der Angehörige in einem bestimmten Näheverhältnis zum Verstorbenen stand. Es muss sich hierbei um nahe Angehörige handeln. Hierzu gehören Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen.
Aus dieser Stellung der oder des nahen Angehörigen ergeben sich sodann weitreichende Rechte im Strafverfahren. Für den nebenklageberechtigten Angehörigen muss eine sog. Anschlusserklärung abgegeben werden, welche zwar zuvor zulässig ist, jedoch erst mit Anklageerhebung wirksam wird. Sie haben durch die Zulassung der Nebenklage über den Vertreter die uneingeschränkte Berechtigung zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung, aber auch ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, soweit hierdurch der Ermittlungszweck nicht gefährdet wird. Neben dem Fragerecht in der Hauptverhandlung steht den Nebenklagevertreter das Beweisantragsrecht und das Ablehnungsrecht zur Seite, d.h. vergleichbare Rechte wie die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung.
Sie treffen selbst die Entscheidung, ob Sie Ihre Interessen aktiv als Hinterbliebene durch eine Nebenklagevertretung mitgestalten oder keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen, mithin der Staatsanwaltschaft blind vertrauen. Meine Mandanten wünschen eine bewusst direkte Interessenvertretung, welche einem erfahrenen Blick die Verfahrensakte analysiert.
Häufig haben Sie tatsächlich nur die eine Möglichkeit an der Aufklärung des Sachverhalts teilzunehmen.
Was liegt näher, als einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger, als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, mit der Nebenklagevertretung zu beauftragen? Für eine unverbindliche Ersteinschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nehme Sie unmittelbar per Email Kontakt zu mir auf oder rufen Sie mich an unter 0201/ 310 4600 an. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung, auch am Wochenende.
Was kostet eine Vertretung bzw. die Nebenklage eines Angehörigen bei der fahrlässigen Tötung?

Wir schließen mit unseren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet grundsätzlich sogenannte Vergütungsvereinbarungen ab. Im Falle der Verurteilung des Beschuldigten, dann Angeklagten, hat dieser die Kosten, auch der Nebenklage, zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit
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